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Verfasst: 09.10.2007, 15:55
von eve
@Schlaubi: :auslach :wink:

Verfasst: 09.10.2007, 15:56
von Gast
Was meinst mit v.A.W.? Manchmal habe ich mit den Abkürzungen hier echte Schwierigkeiten. Das liegt sicher schon am Alter... :omi

Verfasst: 09.10.2007, 15:58
von StineP
siehste - bei euch gibt es nicht mal die abkürzung

von Amts wegen

Verfasst: 09.10.2007, 16:03
von Gast
Doch, aber das heißt gaaanzzz langsam:
vooonnn AAAAmmmmmtttttsssss wwwwwweeeegggen - gähn!

Ne, Spass beiseite.
Wird wirklich nicht gemacht bei uns. Sag ja, in 50 Jahren vielleicht......
Wenn das hier nicht alles so traurig wäre, würde ich mich manchmal glatt kaputt lachen, ehrlich!!! Alles so hinterm Mond, echt zum K......

Verfasst: 09.10.2007, 20:04
von Pepsi
jo v.A.w. kennen die hier bei mir auch nicht, ich krieg dann immer ne Mitteilung: "bitte teilen sie die weitere Vergütung mit" oder so..

PS: habe den Titel mal etwas genauer formuliert

Verfasst: 09.10.2007, 20:08
von rosa
ja genau so eine mitteilung bekommen wir dann auch....

Verfasst: 09.10.2007, 20:34
von Pepsi
siehste, aber da ich ja mittlerweile die Anträge nicht mehr mit Schreibmaschine ausfülle sondern direkt bei RA MIcro ausdrucke ist die Regelvergütung schon immer mit drauf und automatisch ausgerechnet usw..

Verfasst: 09.10.2007, 20:36
von rosa
ja wir kriegen die mitteilungen auch nur alte akten betreffend, es ist ratsam direkt alle gebühren aufzunehmen

Verfasst: 09.10.2007, 20:38
von Tigerentchen
Wie ist das eigentlich, wenn der Mandant PKH mit Ratenzahlung bewilligt bekommt und den Prozeß gewinnt? Unsere Kosten haben wir per KFA bei der Gegenseite geltend gemacht und auch bekommen. Bekommt der Mandant die im Voraus gezahlten Raten aus der Staatskasse zurück? :roll:

Verfasst: 09.10.2007, 20:47
von Pepsi
öhm k.a. aber ich würd schon ja sagen.. fürs nä mal n Tip, erst PKH geltend machen und dann den Rest per KFA, die Staatskasse holt sich das vom Gegner wieder (müsst ihr euch nicht damit rumschlagen)