Ja, das machen wir seit dem Fall auch so. Mein Chef bestand nur darauf, dass wir die vollen Kosten bei der Gegenseite geltend machen, "die sollen das alles schön bezahlen..." und ich weiß jetzt nicht, wie ich an die gezahlten Raten komme. Ich werde sonst mal bei Gericht anrufen.Pepsi hat geschrieben:öhm k.a. aber ich würd schon ja sagen.. fürs nä mal n Tip, erst PKH geltend machen und dann den Rest per KFA, die Staatskasse holt sich das vom Gegner wieder (müsst ihr euch nicht damit rumschlagen)
PKH weitere Vergütung, wie funktioniert das?
- Tigerentchen
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[color=red] Ein Lächeln bereichert den, der es erhält, ohne den, der es schenkt, ärmer zu machen. [/color]
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Ich will sie auch nur an den Mandanten auszahlen. Er fragte, wie die weitere Vorgehensweise ist...
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- rena
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Huhu,
ich habe hier auch mal genauer darüber nachgedacht. Bekommt man die weitere Vergütung immer bei Ratenzahlungen? Es kann doch auch sein, dass innerhalb der 48 Monate lediglich die Vergütung aus der Staatskasse abgezahlt werden konnte, je nach Ratenhöhe, oder dass innerhalb dieses Zeitraums nur teilweise die weitere Vergütung abgezahlt wurde. Oder wie ist das?
Unser Mandant zahlt 15 EUR nunmehr x 48 Monate ergibt 720 EUR. Die PKH-Vergütung beträgt jedoch schon 731,85 EUR.
ich habe hier auch mal genauer darüber nachgedacht. Bekommt man die weitere Vergütung immer bei Ratenzahlungen? Es kann doch auch sein, dass innerhalb der 48 Monate lediglich die Vergütung aus der Staatskasse abgezahlt werden konnte, je nach Ratenhöhe, oder dass innerhalb dieses Zeitraums nur teilweise die weitere Vergütung abgezahlt wurde. Oder wie ist das?
Unser Mandant zahlt 15 EUR nunmehr x 48 Monate ergibt 720 EUR. Die PKH-Vergütung beträgt jedoch schon 731,85 EUR.
Beantragen würde ich die weitere Vergütung grds. - auch wenn bei der Ratenhöhe nicht davon ausgegangen werden kann, dass mehr als ein Minimum der Gerichts/PKH-RAKosten rauskommt.
Aber: die Partei kann ja mal zu höhren Raten oder einer Einmalzahlung verpflichtet werden ...
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ich hätte zu dem ganzen Thema auch eine Frage:
Wenn die Staatskasse dann die weitere PKH-Vergütung überwiesen hat, hab ich in meinem Aktenkonto ja Gebühren im Plus. Muss ich dann nochmal eine extra Rechnung schreiben? Was mach ich dann mit den Gebührenplus im Aktenkonto? Eingebucht ist ja nur meine PKH-Vergütung
Programm: RA-Micro
Danke!
Wenn die Staatskasse dann die weitere PKH-Vergütung überwiesen hat, hab ich in meinem Aktenkonto ja Gebühren im Plus. Muss ich dann nochmal eine extra Rechnung schreiben? Was mach ich dann mit den Gebührenplus im Aktenkonto? Eingebucht ist ja nur meine PKH-Vergütung
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Danke!