PKH weitere Vergütung, wie funktioniert das?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Gast

#12

09.10.2007, 15:56

Was meinst mit v.A.W.? Manchmal habe ich mit den Abkürzungen hier echte Schwierigkeiten. Das liegt sicher schon am Alter... :omi
StineP

#13

09.10.2007, 15:58

siehste - bei euch gibt es nicht mal die abkürzung

von Amts wegen
Gast

#14

09.10.2007, 16:03

Doch, aber das heißt gaaanzzz langsam:
vooonnn AAAAmmmmmtttttsssss wwwwwweeeegggen - gähn!

Ne, Spass beiseite.
Wird wirklich nicht gemacht bei uns. Sag ja, in 50 Jahren vielleicht......
Wenn das hier nicht alles so traurig wäre, würde ich mich manchmal glatt kaputt lachen, ehrlich!!! Alles so hinterm Mond, echt zum K......
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#15

09.10.2007, 20:04

jo v.A.w. kennen die hier bei mir auch nicht, ich krieg dann immer ne Mitteilung: "bitte teilen sie die weitere Vergütung mit" oder so..

PS: habe den Titel mal etwas genauer formuliert
rosa

#16

09.10.2007, 20:08

ja genau so eine mitteilung bekommen wir dann auch....
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#17

09.10.2007, 20:34

siehste, aber da ich ja mittlerweile die Anträge nicht mehr mit Schreibmaschine ausfülle sondern direkt bei RA MIcro ausdrucke ist die Regelvergütung schon immer mit drauf und automatisch ausgerechnet usw..
rosa

#18

09.10.2007, 20:36

ja wir kriegen die mitteilungen auch nur alte akten betreffend, es ist ratsam direkt alle gebühren aufzunehmen
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Tigerentchen
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#19

09.10.2007, 20:38

Wie ist das eigentlich, wenn der Mandant PKH mit Ratenzahlung bewilligt bekommt und den Prozeß gewinnt? Unsere Kosten haben wir per KFA bei der Gegenseite geltend gemacht und auch bekommen. Bekommt der Mandant die im Voraus gezahlten Raten aus der Staatskasse zurück? :roll:
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#20

09.10.2007, 20:47

öhm k.a. aber ich würd schon ja sagen.. fürs nä mal n Tip, erst PKH geltend machen und dann den Rest per KFA, die Staatskasse holt sich das vom Gegner wieder (müsst ihr euch nicht damit rumschlagen)
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