Abrechnung gegenüber ARGE

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Sevi83
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#1

05.10.2007, 16:20

also Leute Folgendes:

Es handelt sich um ein Widerspruchsverfahren,

1. wir legen gegen den Aufhebungsbescheid 2006 Widerspruch ein,

2. danach haben wir unseren Widerspruch begründet
3. Gegen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid 2007 haben wir 2. Widerspruch erhoben mit Begründung
4. Juli 2007 haben wir dann ein Schreiben erhalten von ARGE mit dem Inhalt: "nach nochmaliger Überprüfung der Sach- und Rechtslage Ihres Wiedersspruches vom 21.11.2006 nehme ich den Bescheid gemäß § 44 Sozialgsetzbuch X zurück.
Ihrem Widerspruch wird damit auf dem Verwaltungswege in vollem Unfang entsprochen...

Jetzt meine Frage: ich möchte unsere Rechtsanwaltskosten im Widerspruchsverfahren gegenüber ARGE abrechnen, also Kostenfestsetzung...wie geht so was?oder ist das überhaupt zulässig? meines wissens ja aber ... :-) hehehe
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#2

05.10.2007, 16:24

wieso Kostenfestsetzung, du hattest doch kein ger. Verfahren?!?

schreib die ARGE an, mach deine Gebühren geltend und dann zahlen die in 99 % auch
eve

#3

05.10.2007, 16:24

Ja, das kannst Du.

Hier aber 2 Angelegenheiten, 2 Widerspruchsverfahren.

2 Rechnungen, 2 Geschäftsgebühren ggf. Erledigungsgebühr.

Ist ARGE Sozialamt oder dgl.? Dann 2400, ansonsten 2300
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#4

05.10.2007, 16:26

eve, wie soll ein KFA gehen? oder versteh ich was falsch?!
eve

#5

05.10.2007, 16:29

Vor einer Behörde musst Du beantragen, die Kosten festsetzen und ausgleichen zu lassen. Über diesen Antrag ergeht dann i.d.R. ein Bescheid (denn man ggf. wieder angreifen könnte) bzw. es ergeht ein Bescheid über die erfolgte Zahlung
Sevi83
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#6

05.10.2007, 16:49

ja gut gebühren geltend machen..und wie? reicht meine KN aus oder muss ich das auf antrag machen...gibts da etwas spezielles??
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#7

05.10.2007, 16:52

:shock: das wusste ich nicht, bisher haben die immer so gezahlt :oops:
eve

#8

05.10.2007, 16:53

So z.B.

Sehr geehrte ....,

gem. Bescheid vom 04.07.2007 beantragen wir, die nachstehend bezifferten Gebühren und Auslagen innerhalb von zwei Wochen festzusetzen und unter Verwendung eines der u.a. Konten, auszugleichen.

1.) Korenrechnung 1 - Widerspruchsverfahren xy

2.) Kostenrechnung 2 Widerspruchsverfahren xy
Gast

#9

05.10.2007, 16:55

Pepsi hat geschrieben:
schreib die ARGE an, mach deine Gebühren geltend und dann zahlen die in 99 % auch
Aber meistens dauert es mindestens 2 Monate, ehe von dort mit Zahlungen zu rechnen ist. Wenn sich das jemand in der "Freien Wirtschaft" erlaubt,...Ihr wisst schon.

Jedesmal dauert das bei denen so ewiglange. Aber wehe, die wollen Geld von einem. Dann kanns nicht schnell genug gehen.
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#10

05.10.2007, 16:56

:thx hab ich mir gleich abgespeichert!

edit: bei mir eigentlich nicht, aber ok es kommt auf das gebiet an, bei uns arbeitet die ARGE mittlerweile ziemlich schnell, Schreiben werden innerhalb von max. 2 wochen beantwortet, da ist in Brandenburg nicht vor 3 MOnaten zu rechnen :shock:
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