also Leute Folgendes:
Es handelt sich um ein Widerspruchsverfahren,
1. wir legen gegen den Aufhebungsbescheid 2006 Widerspruch ein,
2. danach haben wir unseren Widerspruch begründet
3. Gegen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid 2007 haben wir 2. Widerspruch erhoben mit Begründung
4. Juli 2007 haben wir dann ein Schreiben erhalten von ARGE mit dem Inhalt: "nach nochmaliger Überprüfung der Sach- und Rechtslage Ihres Wiedersspruches vom 21.11.2006 nehme ich den Bescheid gemäß § 44 Sozialgsetzbuch X zurück.
Ihrem Widerspruch wird damit auf dem Verwaltungswege in vollem Unfang entsprochen...
Jetzt meine Frage: ich möchte unsere Rechtsanwaltskosten im Widerspruchsverfahren gegenüber ARGE abrechnen, also Kostenfestsetzung...wie geht so was?oder ist das überhaupt zulässig? meines wissens ja aber ... hehehe
Abrechnung gegenüber ARGE
Ja, das kannst Du.
Hier aber 2 Angelegenheiten, 2 Widerspruchsverfahren.
2 Rechnungen, 2 Geschäftsgebühren ggf. Erledigungsgebühr.
Ist ARGE Sozialamt oder dgl.? Dann 2400, ansonsten 2300
Hier aber 2 Angelegenheiten, 2 Widerspruchsverfahren.
2 Rechnungen, 2 Geschäftsgebühren ggf. Erledigungsgebühr.
Ist ARGE Sozialamt oder dgl.? Dann 2400, ansonsten 2300
Vor einer Behörde musst Du beantragen, die Kosten festsetzen und ausgleichen zu lassen. Über diesen Antrag ergeht dann i.d.R. ein Bescheid (denn man ggf. wieder angreifen könnte) bzw. es ergeht ein Bescheid über die erfolgte Zahlung
So z.B.
Sehr geehrte ....,
gem. Bescheid vom 04.07.2007 beantragen wir, die nachstehend bezifferten Gebühren und Auslagen innerhalb von zwei Wochen festzusetzen und unter Verwendung eines der u.a. Konten, auszugleichen.
1.) Korenrechnung 1 - Widerspruchsverfahren xy
2.) Kostenrechnung 2 Widerspruchsverfahren xy
Sehr geehrte ....,
gem. Bescheid vom 04.07.2007 beantragen wir, die nachstehend bezifferten Gebühren und Auslagen innerhalb von zwei Wochen festzusetzen und unter Verwendung eines der u.a. Konten, auszugleichen.
1.) Korenrechnung 1 - Widerspruchsverfahren xy
2.) Kostenrechnung 2 Widerspruchsverfahren xy
Aber meistens dauert es mindestens 2 Monate, ehe von dort mit Zahlungen zu rechnen ist. Wenn sich das jemand in der "Freien Wirtschaft" erlaubt,...Ihr wisst schon.Pepsi hat geschrieben:
schreib die ARGE an, mach deine Gebühren geltend und dann zahlen die in 99 % auch
Jedesmal dauert das bei denen so ewiglange. Aber wehe, die wollen Geld von einem. Dann kanns nicht schnell genug gehen.
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
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hab ich mir gleich abgespeichert!
edit: bei mir eigentlich nicht, aber ok es kommt auf das gebiet an, bei uns arbeitet die ARGE mittlerweile ziemlich schnell, Schreiben werden innerhalb von max. 2 wochen beantwortet, da ist in Brandenburg nicht vor 3 MOnaten zu rechnen
edit: bei mir eigentlich nicht, aber ok es kommt auf das gebiet an, bei uns arbeitet die ARGE mittlerweile ziemlich schnell, Schreiben werden innerhalb von max. 2 wochen beantwortet, da ist in Brandenburg nicht vor 3 MOnaten zu rechnen