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RVG Abrechnung

Verfasst: 11.05.2006, 10:28
von Gast
Ich muss eine abrechnung machen wie folgt:
Unterhaltsabänderungsklage mit einstellung d. zwangsvollstreckung.
Wie ist das mit dem WG für die einstellung der zwang? Für die abänderung ist es die differenz x 12. Aber wie ist das bei der einstellung der Zwang?
Ich bräuchte dirngend kurzes feedback!

Verfasst: 11.05.2006, 11:30
von Christina83
Für die Einstellung der ZV würde ich den Wert nehmen der vollstreckt wurde.....

Verfasst: 11.05.2006, 11:40
von Gast
Christina83 hat geschrieben:Für die Einstellung der ZV würde ich den Wert nehmen der vollstreckt wurde.....
Hallo Christina83,
danke für deine Rückantwort. jedoch konnte ich zwischenzeitlich mich erkundigen! Ein Verfahren auf Abänderung mit Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung ist nach Zöller, 24. Auflage ,§ 769 Rn. 14 keine gesonderte Angelegenheit. D. h. Dafür gibt es keine Extra-Gebühren und auch kein gesonderten GW. D.h. GW-technisch wird nur der Differenzbetrag der Abänderung genommen!

Verfasst: 11.05.2006, 11:45
von Christina83
tzä was für eine frechheit :-)