RVG Abrechnung
Verfasst: 11.05.2006, 10:28
Ich muss eine abrechnung machen wie folgt:
Unterhaltsabänderungsklage mit einstellung d. zwangsvollstreckung.
Wie ist das mit dem WG für die einstellung der zwang? Für die abänderung ist es die differenz x 12. Aber wie ist das bei der einstellung der Zwang?
Ich bräuchte dirngend kurzes feedback!
Unterhaltsabänderungsklage mit einstellung d. zwangsvollstreckung.
Wie ist das mit dem WG für die einstellung der zwang? Für die abänderung ist es die differenz x 12. Aber wie ist das bei der einstellung der Zwang?
Ich bräuchte dirngend kurzes feedback!