Gebühren beim Aufforderungsschreiben
Verfasst: 23.08.2005, 10:17
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Halli Hallo.
Ich habe da mal eine Frage.
Beim anwaltlichen Aufforderungsschreiben, werden ja die Gebühren in Ansatz gebracht. Also lt. RVG die Geschäftsgebühr gem. Nr. 2400 VV RVG.
Meine Frage ist jetzt, wo steht, dass diese in Ansatz gebracht werden müssen?
Klar, jeder Anwalt bringt sie in Ansatz, wäre ja auch schön blöd wenn nicht, aber mein Chef will nun halt wissen, ob man die Gebühren brechnen muss oder nur "darf.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Catta
Halli Hallo.
Ich habe da mal eine Frage.
Beim anwaltlichen Aufforderungsschreiben, werden ja die Gebühren in Ansatz gebracht. Also lt. RVG die Geschäftsgebühr gem. Nr. 2400 VV RVG.
Meine Frage ist jetzt, wo steht, dass diese in Ansatz gebracht werden müssen?
Klar, jeder Anwalt bringt sie in Ansatz, wäre ja auch schön blöd wenn nicht, aber mein Chef will nun halt wissen, ob man die Gebühren brechnen muss oder nur "darf.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Catta