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Re: Nr. 3309 VV RVG bei Mitvergleich eines nicht anhängigen Verfahrens

Verfasst: 12.12.2022, 15:06
von jaaeenniiee
Könnt ihr mir die Anrechnrung in einem Rechnungsbeispiel einmal zeigen? Ich weiß zwar zwar jetzt was ihr meint, allerdings habe ich grade nicht im Kopf, wie ich das in der Rechnung aufschreibe :/

Ich danke euch auf jeden Fall für eure Hilfe :)

Re: Nr. 3309 VV RVG bei Mitvergleich eines nicht anhängigen Verfahrens

Verfasst: 13.12.2022, 13:41
von icerose
Anahid hat geschrieben:
07.12.2022, 09:57
Du hast 2 Verfahren. Entsprechend kannst Du 2 Rechnungen machen. In dem einen Verfahren machst Du die Rechnung, wie Du sie geschrieben hast. Willst Du das andere Verfahren - also die 0,3 VG - aber auch abrechnen in einer gesonderten Rechnung, dann musst Du in Deiner hier schon aufgestellten Rechnung die 0,3 anrechnen.
Wo ich dann jetzt rauslese, dass eine Rechnung vollkommen genügt. Aber da ich den Einwand reingeworfen hab, versuche ich mich an den beiden Rechnungen (ohne Rechnen):

Ordnungsmittelverfahren:
0,3 nach 3309 aus 1.700 €
Pte und Steuer
Summe

Klageverfahren:
1,3 nach 3100 aus Klagewert
0,8 nach 3101 aus Ordnungswert
§ 15 (3) beachten
Anrechnung 0,3 nach 3309 aus Ordnungswert
1,2 TG aus Gesamtwert
1,0 EG aus Gesamtwert
Pte und Steuer
Summe

Gerne kann da noch wer draufschauen (Ana ist im wohlverdienten Urlaub). :lol:

Re: Nr. 3309 VV RVG bei Mitvergleich eines nicht anhängigen Verfahrens

Verfasst: 21.12.2022, 10:15
von Anahid
Passt so. ;-)

Re: Nr. 3309 VV RVG bei Mitvergleich eines nicht anhängigen Verfahrens

Verfasst: 15.05.2023, 09:57
von jaaeenniiee
Rechne ich die 0,3 hälftig oder ganz an? LG

Re: Nr. 3309 VV RVG bei Mitvergleich eines nicht anhängigen Verfahrens

Verfasst: 15.05.2023, 10:01
von Anahid
Du rechnest sie ganz an, da Du keine zwei VG erhalten kannst (also nicht 0,8 VG + 0,3 VG).