Kostenentscheidung Vergleich

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Jule69
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#1

09.11.2022, 15:38

Hallo in die Runde, ich hab gerade ein Brett vor dem Kopf :-(

Ich habe hier einen Vergleich mit folgender Kostenregelung: "die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten gesamtschuldnerisch zu 44 % und der Kläger zu 56 %. Die außergerichtlichen Kosten der ehemaligen Beklagten trägt die Klägerseite.

Wir sind Kläger. Die Beklagtenseite wurde von einem RA gemeinsam vertreten. Der Beklagte RA hat im KFA eine 1,3 VG sowie eine 0,3 Erhöhungsgebühr angemeldet.

Das Gericht hat nunmehr im KFB entschieden: " Für die ehemalige Beklagte zu 2) wurden die hälftigen im KFA aufgeführten Gebühren mit Ausnahme der Einigungsgebühr, die nur für den Beklagten zu 1) entstanden ist, berücksichtigt.

Ist das denn richtig so? Ich meine dem Beklagten zu 2) sind ja lediglich Mehrkosten von einer 0,3 Erhöhungsgebühr entstanden, die wir voll zu tragen hätten , laut Vergleich und nicht die hältigen Verfahrenskosten.
Feldhamster
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#2

09.11.2022, 21:10

Beide Beklagten haften gesamtschuldnerisch gegenüber ihrem RA für die Gebühren. Du kannst natürlich nicht bestimmen, dass einer nur 0,3 zahlen muss.
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Anahid
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#3

10.11.2022, 09:34

Die Entscheidung des Gerichts ist vollkommen richtig. Wenn Ihr zwei Mandanten vertretet, haften doch bei Euch auch beide Mandanten für den vollen Ausgleich der Rechnung, einschließlich der Erhöhungsgebühr. Da stellst Du doch auch nicht einem Mandanten alle Verfahrenskosten und dem anderen nur eine 0,3 Erhöhungsgebühr in Rechnung (hoffe ich zumindest nicht :schock).
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Jule69
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#4

16.11.2022, 11:09

vielen Dank für Eure Rückmeldungen....macht ja auch irgendwie Sinn, sah nur beim Kostenausgleich irgendwie komisch aus
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