Streitwert ermitteln

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Mondschein
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#1

27.09.2007, 15:59

Ich habe mal wieder ein Problem, ihr könnt mir sicherlich weiterhelfen.

Es geht um folgendes:

Korrespodenz mit den gegnerischen Anwälten, um außergerlich eine Vereinbarung zwischen den Parteien zu treffen:

1. Herausgabe eines Rollers
2. Rechnung über Heizölkosten in Höhe von ca. 3.000,00 €
3. Nebenkosten?

Wie berechne ich dazu den Streitwert, ich brauche dringend eure Hilfe, DANKE.
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Curry
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#2

27.09.2007, 16:04

Beim Roller würde ich jetzt den Verkehrswert nehmen.
Die Heizölkosten in der genannten Höhe.
Was meinst du mit Nebenkosten?
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Mondschein
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#4

27.09.2007, 16:13

Nebenkosten wie z.B. Heizungskosten oder Wassergeld (Pauschal).

Bei der Rechnung von Heizungsöl, haben wir der Gegneseite einen Vergleich zu 50:50 abgeboten, trotzdem die volle Höhe der Rechnung?
StineP

#5

27.09.2007, 16:14

Alles einzeln

Roller - wie Curry sagt - Verkehrswert +
Heizölkosten +
Höhe der Nebenforderung


(offensichtlich wird hier bisschen mehr gefordert ;) War bestimmt ein ehemaliger Mieter des Mandanten, der sich nen Roller geliehen hat ;)
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Curry
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#6

27.09.2007, 16:14

Klar, auf jeden Fall die volle Höhe der Rechnung, nicht das Vergleichsangebot.

Bezüglich der Nebenkosten nimmst du auch den eingeforderten Betrag.
Curry

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StineP

#7

27.09.2007, 16:15

Nein, weil es egal ist, worauf ihr euch einigt. Streitig war die volle Höhe der Heizölrechnung.
eve

#8

27.09.2007, 16:17

Wie, und nur 1 Angelegenheit?
StineP

#9

27.09.2007, 16:23

offensichtlich ;)

(hätte da schön drei drausgemacht, oder zumindest 2)
eve

#10

27.09.2007, 16:23

@Stine: genau! ich auch
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