Kostenfestsetzungsantrag

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Janin

#1

27.09.2007, 14:19

Hallo,

stehe im moment mal wieder ziemlich auf dem schlauch.

es ist ein versäumnisurteil ergangen. dies ist soweit ok. habe dann kostenfestsetzung beantragt (1,3 vg und 0,5 tg.) gegen dieses vu hat gegner einspruch eingelegt und diesen anspruch nie begründet. nach langem hin und her hat dann das ag ohne mündliche verhandlung (§371 II zpo) entschieden, dass der einspruch zurückgewiesen wird. soweit alles ok.

kann ich jetzt noch ne 1,2 terminsgebühr geltend machen? ist mir grad so in den kopf gekommen.

sorry, wenn das jetzt so ne doofe frage ist. stehe aber grad voll auf dem schlauch.

liebe grüße janin
Janin

#2

27.09.2007, 14:27

kann mir niemand helfen??? bearbeite grad die akte.
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NicoleH
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#3

27.09.2007, 14:29

würde 0,5 sagen
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NicoleH
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#4

27.09.2007, 14:30

oder mach ne 1,2.. mal sehen obs gegenseite bemerkt;)
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Janin

#5

27.09.2007, 14:31

ich glaube nämlich, hier fällt keine 1,2 an, da ohne mündl. verhandlung (371 zpo) entschieden wurde.
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NicoleH
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#6

27.09.2007, 14:31

gabs da ncith so ne regelung... wenn in einem verfahren durch besschluss entschieden wird, wo eigentlich ein termin vorgesehen ist, gibts trotzdem ne 1,2?
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Gast

#7

27.09.2007, 14:31

würde ich auch probieren, wenns dem RPfl nicht paßt, streicht er es eh.
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NicoleH
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#8

27.09.2007, 14:32

glaub ich verwechsel das
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Silke76
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#9

27.09.2007, 14:33

Ich würde auch auch ne 1,2 ansetzen
Gruss Silke76
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#10

27.09.2007, 14:33

würde ich auch probieren, wenns dem RPfl nicht paßt, streicht er es eh.
eben.. vielleicht kommt er ja grd aus der joghurtpause und sieht die 1,2 nicht :P
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