Hallo,
stehe im moment mal wieder ziemlich auf dem schlauch.
es ist ein versäumnisurteil ergangen. dies ist soweit ok. habe dann kostenfestsetzung beantragt (1,3 vg und 0,5 tg.) gegen dieses vu hat gegner einspruch eingelegt und diesen anspruch nie begründet. nach langem hin und her hat dann das ag ohne mündliche verhandlung (§371 II zpo) entschieden, dass der einspruch zurückgewiesen wird. soweit alles ok.
kann ich jetzt noch ne 1,2 terminsgebühr geltend machen? ist mir grad so in den kopf gekommen.
sorry, wenn das jetzt so ne doofe frage ist. stehe aber grad voll auf dem schlauch.
liebe grüße janin
Kostenfestsetzungsantrag
ich glaube nämlich, hier fällt keine 1,2 an, da ohne mündl. verhandlung (371 zpo) entschieden wurde.
- NicoleH
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gabs da ncith so ne regelung... wenn in einem verfahren durch besschluss entschieden wird, wo eigentlich ein termin vorgesehen ist, gibts trotzdem ne 1,2?
Die Wahrheit ist irgendwo da draußen - oder im RVG.
- NicoleH
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eben.. vielleicht kommt er ja grd aus der joghurtpause und sieht die 1,2 nichtwürde ich auch probieren, wenns dem RPfl nicht paßt, streicht er es eh.
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