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Hilfe Kostenfestsetungsantrag

Verfasst: 26.09.2007, 15:53
von mysoul1985
Hallo Ihr Lieben :P habe große Probleme,


also wir haben nun ein Anerkenntnisurteil erhalten. Unsere mandantin ist selbstständig. Wir sollen nun einen Kostenfestsetzungantrag ans AG schicken. Da die Sache nicht mehr zum MV kam, erging ja das Anerkenntnisurteil. Nur das andere Problem ist, dass wir noch Unterbevollmächtigte beauftragt haben und deren kosten mit einbezogen werden.

Mein Problem an der ganzen Sache, habe soetwas noch nie hier mit RA-Micro gemacht, da sonst immer meine Kollegin diese ganzen Sachen macht und diese gerade urlaub hat. Wer kann mir vielleicht sagen, wie ich das jetzt alles abrechne.

Danke euch allen schon mal recht herzlich

Verfasst: 26.09.2007, 15:56
von Hellsleeper666
Du rechnest Eure Gebühren normal als Unterbevollmächtigte ab und läßt Dir von den KorrRA einen eigenen KFA schicken. Dann schickst Du Euren KFA zusammen mit dem KFA der KorrRA an das AG mit der Bitte um Festsetzung.

Das Gericht setzt dann alle Gebühren zusammen fest! Allerdings müssen die Mwst von Eurer Mandantschaft getragen werden, sie hat dadurch aber keinen Nachteil, weil diese ja im Wege der Vorsteuer abgesetzt werden können

Verfasst: 26.09.2007, 15:57
von mysoul1985
Super ich danke dir vielmals.

Verfasst: 26.09.2007, 16:00
von Hellsleeper666
Falls Du nicht weißt, welche Gebühren, dann wie folgt:

ihr: 0,65 Verfahrensgebühr Nr. 3400 VV RVG und 1,2 nach 3402 VV RVG

KorrRA: 1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100

plus Auslagen

Verfasst: 26.09.2007, 16:03
von Suse
:zustimm

Verfasst: 26.09.2007, 16:03
von mysoul1985
volle 1,2 Terminsgebühr. Termin fand doch gar nicht statt. Anerkenntnisurteil ist doch ergangen?

Verfasst: 26.09.2007, 16:05
von Suse
Ja eben. Für ein Anerkenntnisurteil gibt es seit der Einführung des RVG eine volle Terminsgebühr.

Verfasst: 26.09.2007, 16:10
von Suse
Eine volle Terminsgebühr in Höhe von 1,2 entsteht auch dann, wenn im schriftlichen Verfahren ein Anerkenntnisurteil nach § 370 ZPO ergeht.

Verfasst: 26.09.2007, 16:13
von Kimmy
:zustimm

Verfasst: 26.09.2007, 19:29
von Pepsi
was heißt Unterbevollmächtigte? KorrRA oder Terminsvertreter?