Ich hab mal eine Frage bzgl. einer Beantragung eines VBs.
Und zwar haben wir im Juni einen Mb beantragt. Der Gegner hat aber Widerspruch eingelegt, so dass wir keinen VB beantrgen konnten. Das ganze ist vor Gericht gegangen, dazu kamen dann aber auch noch andere Forderungen, da es sich um eine Mietsahce handelt und auch in den folge Monaten nicht gezahlt wurde.
Jetzt hat der Gegner anerkannt und es ist dementsprechend ein Anerkenntnisurteil ergangen aus dem ich jetzt vollstrecken soll, den Vb soll ich aber nun auch beantragen. Das kann doch nicht richtig sein oder? Da ich ja die Forderung durch das Anerkenntnisurteil geltend mache...
VB beantragen
du brauchst doch keinen vb zu beantragen. ist doch vom mahnverfahren ins streitige übergegangen und ein anerkenntnisurteil ergangen. du musst jetzt kostenfestsetzung beantragen, wenn beklagter verurteilt wurde, kosten zu tragen.
Genau! Das Mahnverfahren ist in das streitige Verfahren übergegangen, VB ist hinfällig. Die Forderung vollstreckst Du ja nun aus dem Anerkenntnisurteil.
Ich auch, sofern diese Forderung auch wirklich im Anerkenntnis enthalten ist. Gab auch schon den Fall, daß die weiter geltend gemachten Forderungen anerkannt wurden und bzgl. der Forderung aus dem Mahnverfahren der Widerspruch zurückgenommen worden ist. Dann mußte auch noch ein VB bzgl. der im Mahnverfahren seinerzeit geltend gemachten Forderung erfolgen. Ist aber wirklich eine Ausnahme. Gehe davon aus, daß im Anerkenntnis alle Forderungen enthalten sind. Dann schließe ich mich selbstverständlich meinen Vorrednern an.
- mokey1
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Die Ausnahme von Tine würd ich auch berücksichtigen. Kam bei uns auch schon mal vor.
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Ich versteh gar nicht, wieso da überhaupt noch ein VB beantragt werden soll, was sowieso nicht geht. Mit dem AU habt ihr ja nen Titel.
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VB geht auf keinen Fall, da das str. Verfahren bereits lief.. es sei denn der Widerspruch würde zurückgenommen werden.. solange ein Urteil ergeht, hast du ja n Titel..