Hilfe beim anrechnen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gast

#1

06.05.2006, 20:29

Ich habe ein ganz großes Problem. Ich habe Dienstag Prüfung und kann mir nicht mehr erklären wie das Anrechnen von außergerichtlichen und gerichtlichen Gebühren geht.

Bsp: Ra fordert Gegner außergerichtlich auf, 5.000 € zu zahlen. Nachdem Gegner 3.000 € gezahlt hat, erteilt Mdt. Klageauftrag über restliche 2.000 €. Nach Zustellung zahlt Gegner auch diese.

Ich konnte das mal, kann mir aber jetzt selbst nicht erklären, wie ich das gemacht habe und vorallem warum. Es wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte.

Liebe Grüße
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Melanie
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#2

06.05.2006, 20:47

Da ja nur 2.000,00 EUR gerichtlich geltend gemacht wurden, mußt Du zunächst nur nach dem Streitwert von 2.000,00 EUR anrechnen. D.h. die Hälfte der Geschäftsgebühr (max. 0,75) nach dem Streitwert von 2.000,00 EUR. Da ja in den meisten Fällen die Geschäftsgebühr mit 1,3 abgerechnet wird, würde also in Deinem Fall eine 0,65 Gebühr angerechnet werden. In dem außergerichtlichen Verfahren rechnest Du natürlich nach einem Streitwert von 5.000,00 EUR ab.
Viele Grüße

Melanie :pcwink
Gast

#3

06.05.2006, 20:52

Ich danke Dir Melanie. Ich werde es mir dennoch mal anschauen müssen. Eigentlich ist es ja ganz einfach. Aber ich kann es mir ums Verrecken nicht merken, weil die 3 oder teilweise 4 Zahlen mich ziemlich durcheinander machen.

Dennoch Danke für die schnelle Hilfe

Steffi :)
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