Hallo zusammen,
kann mir bitte mal jemand helfen, da wir hier in der Kanzlei alle auf dem Schlauch stehen.
wir haben mb beantragt, dann haben wir den VB beantragt. Der Schuldner hat dann Einspruch gegen VB eingelegt.
Im Termin erging das ein 2. VU und VB aufrechterhalten.
Wir kommen nun auf den KFA
3100 1,3 Gebühr
3105 0,5 Gebühr
plus 7002
abzüglich Kosten für MB und VB??
Ich danke euch im voraus....
Abrechnung Einspruchsverfahren VB
- butterflybabe
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1,0 Verfahrensgebühr Nr. 3305
0,5 Verfahrensgebühr Nr. 3308
1,3 Verfahresgebühr Nr. 3100
abzgl. Verfahresngebühr Nr. 3305
0,5 Terminsgebühr Nr. 3105
zzgl. 2x Auslagenpauschale und UST
Die Verfahrensgebühr Nr. 3308 (Antrag auf VB) muss definitiv nicht angerechnet werden, die dürft ihr behalten.
Bei der Terminsgebühr bin ich mir nicht ganz sicher, da es sich hier um ein 2. VU handelt. Vielleicht weiß hier noch jemand anders Rat
0,5 Verfahrensgebühr Nr. 3308
1,3 Verfahresgebühr Nr. 3100
abzgl. Verfahresngebühr Nr. 3305
0,5 Terminsgebühr Nr. 3105
zzgl. 2x Auslagenpauschale und UST
Die Verfahrensgebühr Nr. 3308 (Antrag auf VB) muss definitiv nicht angerechnet werden, die dürft ihr behalten.
Bei der Terminsgebühr bin ich mir nicht ganz sicher, da es sich hier um ein 2. VU handelt. Vielleicht weiß hier noch jemand anders Rat
- sunny84
- chronisch müde
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Also laut meinen Unterlagen (Skript von Enders) stimmt die 0,5 TG.
Hier steht: "Wenn 2. VU nach VB ergeht, dann nur 0,5 TG, AG Kaiserslautern, JurBüro 2005, 475"
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
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- butterflybabe
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War mir nur nicht mehr sicher, aber dann nimmt man eine 1,2 Terminsgebühr wenn zwei mal VU in einem Rechtsstreit selber Instanz (ohne Mahnverfahren) ergangen ist.
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
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ja natürlich bekommt man beim zweiten VU ne 1,2, aber wo ist in diesem Fall das 2. VU? ich seh nur eins (der VB steht zwar einem VU gleich, aber man bekommt ja schon die VB Gebühr...)