Kosten einstweiliges Verfügungsverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Alisha.Sadeh
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#1

13.04.2021, 09:55

Guten Morgen,

wenn die Gegenseite einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen unseren Mandanten stellt. Dieser zurückgewiesen wird durch Beschluss und wir den Beschluss prüfen. Können wir da zusätzlich zu einer 0,5 Verfahrensgebühr für die sof. Beschwerde auch eine 0,8 Verfahrensgebühr nach 3101 , 3100 VV RVG (vorz. Beendingung) berechnen?

Vielen Dank vorab!

Viele Grüße
Alisha
Feldhamster
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#2

13.04.2021, 18:09

Ich würde sagen nein, nur die Verfahrensgebühr für die sofortige Beschwerde.

Bzw wenn euer Auftrag nur Prüfung war und ihr kein Mandat für das gerichtliche Verfahren hattet, dann wäre zu überlegen, ob nicht nur eine Gebühr für Beratung entstanden ist.
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