Streitwertfestsetzung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gast

#1

04.05.2006, 15:12

:D ich bin es schon wieder.
Meine Chefin meint völlig entnervt ich solle jetzt endlich bei Gericht die Streitwertfestsetzung beantragen. :baeh Aber ich habe doch keine Ahnung. Ist es ein Antrag? Auf welchen § muss ich mich beziehen. Mein Gott ich komm mir vor wie ein Anfänger aber ich steh halt total auf dem Schlauch.
Bitte helft mir. Wie soll ich diesen wahrscheinlich nicht einmal 3-Zeiler formulieren.
Ich hoffe auch eure Hilfe

:lol:
Bärchen

#2

04.05.2006, 15:18

Keine Panik, ich hab auch manchmal so'n Aussetzer. Streitwertfestsetzung ist ganz einfach:

In Sachen

Kläger/Beklagter

- Az. -

bitte ich um

[/align]Streitwertfestsetzung.



Rechtsanwalt

Das war schon alles. Wobei wir das Wort "Streitwertfestsetzung" fetten und zentrieren.

Alles klar?

Gruß Nina
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