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Gegenstandswert Mängelbeseitigung, Mietminderung, etc.

Verfasst: 19.09.2007, 09:41
von ReNo
Hallo,

folgendes Problem:

Wir sind beaufragt, für unsere Mandantschaft deren Wohnungsverwaltung aufzufordern, Mängel zu beseitigen, weil Wohnung feucht ist, es schimmelt und diverse andere MÄngel. Sind der Aufforderung nicht nachgekommen. Nunmehr wurde von unserer Mandantschaft Miete gemindert und die Gegenseite hat Klage eingereicht.

Jetzt will ich gegenüber Rechtsschutz außergerichtlich abrechnen, weiß aber nicht, welchen Streitwert ich nehmen soll.

Wer kann mir helfen?

LG

Verfasst: 19.09.2007, 09:46
von eve
Minderungsbetrag x 12

Verfasst: 19.09.2007, 09:49
von Janin
:zustimm

Verfasst: 19.09.2007, 10:24
von eve
Z.B. Miete beträgt 500,00 EUr, Minderung 20% also
20% von 500 = 100 x 12 = 1.200,00 EUR

Verfasst: 19.09.2007, 10:31
von ReNo
Aber es ging vorrangig die Verwalter dazu zu bewegen, die Mängel zu beseitigen. Erst als nichts kam, wurde Miete gemindert.

Verfasst: 19.09.2007, 10:32
von eve
Ja aber trotzdem. Es geht um die Mängelbeseitigung.

Verfasst: 19.09.2007, 10:36
von ReNo
Danke schön

Re: Gegenstandswert Mängelbeseitigung, Mietminderung, etc.

Verfasst: 03.04.2017, 09:26
von maddii
Hallo zusammen,

ich schließe mich mal der Fragerunde an:

Unsere Mandanten haben uns beauftragt den Vermieter anzuschreiben zwecks Abbau einer Pergular, da diese der Auffoderung seitens unserer Mandanten nicht nachgekommen war. Wir haben uns dann später im Namen unserer Mandantschaft mit der Gegenseite geeinigt. Wir rechne ich das ab? Kaltmiete beträgt 450 EUR. (eine Mietminderung war nicht der Fall)

Re: Gegenstandswert Mängelbeseitigung, Mietminderung, etc.

Verfasst: 03.04.2017, 09:43
von AliceImWunderland
Ich würde die geschätzten Abbaukosten als Gegenstandswert nehmen.