Gesetzliche Frist für die Anmeldung eigener Kosten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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GLinux
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#1

23.09.2020, 09:42

Moin,

wir haben ein Schreiben eines Verwaltungsgerichts bekommen mit der Bitte, im Hinblick auf die Entscheidung der ersten Instanz - und die deshalb vorzunehmende Kostenausgleichung - die eigenen Kosten innerhalb der gesetzlichen Frist anzumelden. Wie lang ist die gesetzliche Frist?

Grüße
GLinux
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#2

23.09.2020, 10:20

§ 106 I S 1 ZPO, eine Woche.
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GLinux
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#3

23.09.2020, 10:20

GLinux hat geschrieben:
23.09.2020, 09:42
Moin,

wir haben ein Schreiben eines Verwaltungsgerichts bekommen mit der Bitte, im Hinblick auf die Entscheidung der ersten Instanz - und die deshalb vorzunehmende Kostenausgleichung - die eigenen Kosten innerhalb der gesetzlichen Frist anzumelden. Wie lang ist die gesetzliche Frist?

Grüße
GLinux
Upps, falsches Forum. Müsste in RSV ab 2013. Sorry.
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