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Gesetzliche Frist für die Anmeldung eigener Kosten

Verfasst: 23.09.2020, 09:42
von GLinux
Moin,

wir haben ein Schreiben eines Verwaltungsgerichts bekommen mit der Bitte, im Hinblick auf die Entscheidung der ersten Instanz - und die deshalb vorzunehmende Kostenausgleichung - die eigenen Kosten innerhalb der gesetzlichen Frist anzumelden. Wie lang ist die gesetzliche Frist?

Grüße
GLinux

Re: Gesetzliche Frist für die Anmeldung eigener Kosten

Verfasst: 23.09.2020, 10:20
von Geniesserin
§ 106 I S 1 ZPO, eine Woche.

Re: Gesetzliche Frist für die Anmeldung eigener Kosten

Verfasst: 23.09.2020, 10:20
von GLinux
GLinux hat geschrieben:
23.09.2020, 09:42
Moin,

wir haben ein Schreiben eines Verwaltungsgerichts bekommen mit der Bitte, im Hinblick auf die Entscheidung der ersten Instanz - und die deshalb vorzunehmende Kostenausgleichung - die eigenen Kosten innerhalb der gesetzlichen Frist anzumelden. Wie lang ist die gesetzliche Frist?

Grüße
GLinux
Upps, falsches Forum. Müsste in RSV ab 2013. Sorry.