Owi Anhörung im Bußgeldverfahren Abrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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#1

19.08.2020, 16:14

Hallo Ihr Lieben,

folgender Fall:
Anhörung im Bußgeldverfahren: Wir beantragen Akteneinsicht, verteidigen entsprechend und Verfahren wird wegen Verfolgungsverjährung vom Ordnungsamt eingestellt. Einstellungsbescheid wurde erlassen.

4100 VV RVG – 165 EUR
4101 VV RVGT - 140 EUR
Auslagen - 20 EUR
Plus
5103 VV RVG - 135 EUR
Auslagen - 20,00 EUR
Summe ….
Wäre das korrekt? Zuviel? Habe ich etwas vergessen?

Vielen Dank schon mal. :wink1
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Anahid
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#2

19.08.2020, 16:56

OWi-Verfahren - wie kommst Du auf 4100 und 4101? Das sind Gebühren eines Strafverfahrens.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#3

19.08.2020, 19:34

Weil ich nicht aufgepasst habe (Hände vor Augen).
Also: 5100 und 5115 VV RVG.
?
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#4

20.08.2020, 09:50

5100 ist richtig. Irgendwie fehlt mir aber jetzt eine Verfahrensgebühr. Und worin soll denn die anwaltliche Mitwirkung liegen, damit ihr die 5115 abrechnen könnt?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#5

20.08.2020, 10:04

Hmmm. Habe es nun erneut gelesen. Habe 5101 mit 5115 verwechselt. Also: 5100 plus 5101. Danke dir. Dank dir, musste ich mich erneut einlesen :-)
(Ich hoffe, dass ich nun richtig gelesen und verstanden habe. Sonst muss ich mich jetzt in Grund und Boden schämen.)
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Adora Belle
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#6

20.08.2020, 10:18

Wenn "verteidigen entsprechend" heißt, dass auf die Verfolgungsverjährung hingewiesen wurde, dann sollte auch die 5115 entstanden sein. Ist zwar nicht ganz unumstritten, aber m.E. richtig.
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#7

22.08.2020, 15:49

aaaa - ok. Vielen vielen Dank.
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