Hallo Ihr Lieben,
folgender Fall:
Anhörung im Bußgeldverfahren: Wir beantragen Akteneinsicht, verteidigen entsprechend und Verfahren wird wegen Verfolgungsverjährung vom Ordnungsamt eingestellt. Einstellungsbescheid wurde erlassen.
4100 VV RVG – 165 EUR
4101 VV RVGT - 140 EUR
Auslagen - 20 EUR
Plus
5103 VV RVG - 135 EUR
Auslagen - 20,00 EUR
Summe ….
Wäre das korrekt? Zuviel? Habe ich etwas vergessen?
Vielen Dank schon mal.
Owi Anhörung im Bußgeldverfahren Abrechnung
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OWi-Verfahren - wie kommst Du auf 4100 und 4101? Das sind Gebühren eines Strafverfahrens.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Weil ich nicht aufgepasst habe (Hände vor Augen).
Also: 5100 und 5115 VV RVG.
?
Also: 5100 und 5115 VV RVG.
?
- Anahid
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5100 ist richtig. Irgendwie fehlt mir aber jetzt eine Verfahrensgebühr. Und worin soll denn die anwaltliche Mitwirkung liegen, damit ihr die 5115 abrechnen könnt?
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Hmmm. Habe es nun erneut gelesen. Habe 5101 mit 5115 verwechselt. Also: 5100 plus 5101. Danke dir. Dank dir, musste ich mich erneut einlesen
(Ich hoffe, dass ich nun richtig gelesen und verstanden habe. Sonst muss ich mich jetzt in Grund und Boden schämen.)
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Wenn "verteidigen entsprechend" heißt, dass auf die Verfolgungsverjährung hingewiesen wurde, dann sollte auch die 5115 entstanden sein. Ist zwar nicht ganz unumstritten, aber m.E. richtig.
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aaaa - ok. Vielen vielen Dank.