Abrechnung I. + II. Instanz

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Svengie
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#1

06.05.2020, 12:21

Hallo :wink1

Ich benötige einmal eure Hilfe, ob ich mit meiner Abrechnung richtig liege. Also:
Wir wurden mit der Vertretung der Drittwiderbeklagten in einer Bausache beauftragt. Unsere erste Tätigkeit bestand darin, am 18.03.14 Verteidigungsbereitschaft bei Gericht anzuzeigen. In der ersten Instanz erfolgte ein Gerichtstermin am 23.06.15, der von uns auch wahrgenommen wurde. Daraufhin wurde ein Zwischenurteil erlassen. Die Klägerin hatte Berufung gegen das Zwischenurteil eingelegt. Die Berufung wurde vom OLG durch Beschluss zurückgewiesen. Daraufhin das hat das Gericht I. Instanz erneut terminiert zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung. Die Klägerin hat in der Zwischenzeit Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt. Daraufhin wurde der Termin wieder aufgehoben. Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss zurückgewiesen. Daraufhin wurde vom Gericht I. Instanz wieder terminiert. DenTermin am 29.01.20 haben wir auch wahrgenommen. Das Gericht I. Instanz hat durch Endurteil entschieden.

Ich muss dazu sagen, dass wir für die Drittwiderbeklagte im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde bzw. II. Instanz nicht tätig waren. Wir haben lediglich alles vom Gericht zur Kenntnisnahme übermittelt bekommen! Das einzige, was hin und wieder unsererseits erfolgt ist, war eine schriftliche Sachstandsmitteilung.

Festgesetzte Werte:
bis 24.02.14 auf 63.018,63 €
bis 25.07.14 auf 91.722,34 €
ab 26.07.14 auf 63.018,63 €

Ich würde jetzt wie folgt abrechnen:
1,3 VG 3100 nach 91.722,34 €
1,2 TG 3104 nach 63.018,63 €
Auslagen und Mehrwertsteuer

Ich frage lieber nach, ob meine Abrechnung so korrekt ist. Nicht, dass ich hier Gebühren verschenke!!

:thx
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Anahid
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#2

06.05.2020, 14:30

Um die VG im Berufungsverfahren zu verdienen, ist es nicht erforderlich, einen SS einzureichen. Es reicht, dass Ihr mit der Vertretung beauftragt gewesen seid, was bedeutet, dass hier eine 1,1 VG nach Nr. 3201 VV RVG entstanden sein dürfte.

Ansonsten sehe ich hier auch keine weiteren Gebühren. Hier liegt ja kein Fall der Zurückverweisung vor.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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