außergerichtliche Kündigung MV von 2 Personen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Muschel
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#1

02.04.2020, 10:11

Folgender Sachverhalt:
Wir werden im Feburar 2020 von den Eigentümern beauftragt, dass MV im Soutterrain mit 2 Mietern ordentlich zum 30.11.2020 zu kündigen.

Nehme ich jetzt als GW den 12-fachen Mietzins (Kalt) oder nur für 9 Monate (von März - Ende November)? Kaltmiete betrügt 450,00 €.

Und die 2 .Frage.....muss bei der Abrechnung was beachtet werden, da die Kündigung ja gegen 2 Mieter geht? Ist ja sicher eine Angelegenheit, aber kann man da vielleicht die Geschäftsgebühr entsprechend erhöhen?
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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Anahid
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#2

02.04.2020, 10:32

Es kommt für die Streitwertberechnung nicht darauf an, zu wann gekündigt wird, sondern darauf, ob es sich um ein befristetes Mietverhältnis handelt oder nicht. Wenn das Mietverhältnis nicht befristet war, dann beträgt der Streitwert eine Jahresmiete. Wenn das Mietverhältnis befristet war, dann kommt es darauf an, bis wann der Mietvertrag laufen würde. Höchstgrenze ist aber immer eine Jahresmiete.

Und nur weil hier 2 Mieter betroffen sind, seh ich keinen Grund für eine Erhöhung der Geschäftsgebühr.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Muschel
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#3

02.04.2020, 14:03

Ich danke dir :-)
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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