Hauptsacheklage nach einstweiliger Verfügung
Verfasst: 31.03.2020, 16:51
Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage und finde beim Googlen keine Antwort darauf.
Wir haben eine einstweilige Verfügung erwirkt und müssten jetzt eine entsprechende Hauptsacheklage erheben, da die Gegenseite keine Abschlusserklärung abgegeben hat. Die Frage meines Chefs ist jetzt, ob wir die Hauptsacheklage beim gleichen Gericht wie die einstweilige Verfügung erheben müssen oder ob wir auch woanders hingehen können
Ich habe leider nichts gefunden
Ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann!
und bleibt alle gesund!!
ich habe eine kurze Frage und finde beim Googlen keine Antwort darauf.
Wir haben eine einstweilige Verfügung erwirkt und müssten jetzt eine entsprechende Hauptsacheklage erheben, da die Gegenseite keine Abschlusserklärung abgegeben hat. Die Frage meines Chefs ist jetzt, ob wir die Hauptsacheklage beim gleichen Gericht wie die einstweilige Verfügung erheben müssen oder ob wir auch woanders hingehen können
Ich habe leider nichts gefunden
Ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann!
und bleibt alle gesund!!