selbständiges Beweisverfahren/ Hauptsacheverfahren/ verschiedene Streitwerte
Verfasst: 04.11.2019, 16:56
Hallo zusammen!
Wir haben ein selbständiges Beweisverfahren sowie das Hauptsacheverfahren durchgeführt. Vorab waren wir aussergerichtlich tätig.
Ein Ortstermin hat stattgefunden (mit dem Gutachter).
Während des Verfahren haben wir sodann Klageänderung beantragt.
Es gab im Hauptsacheverfahren einen weiteren Ortstermin (vor Klageänderung) und später eine mündliche Verhandlung.
Die Gegenseite ist zur Zahlung beider Verfahren verpflichtet worden.
Der Streitwert für das s. B. wurde auf 6.878,14 €, für das Hauptsacheverfahren bis zur Klageänderung auf 6.878,14 €, danach auf 5.150,32 € festgesetzt.
Muss ich hier § 15 RVG berücksichtigen? Gilt dieser auch für die Terminsgebühr?
Meine Abrechnung würde so aussehen:
s. Beweisv. GW 6.878,14 €
1,3 VG, 1,2 TG + GK +Ausl. + Mwst.
Hauptsacheverfahren
1,3 VG aus 6.878,14 €,
1,3 VG aus 5.150,32 €,
Abgleich aus § 15, GW 12.028,46 €
Anrechnung 1,3 VG aus s. Beweisv. GW 6.878,14 €
1,2 TG aus 6.878,14 €, 1,2 TG aus 5.150,32 €,
Abgleich aus § 15, GW 12.028,46 €
+ GK, Ausl. + Mwst.
Stimmt dies so????
Wir haben ein selbständiges Beweisverfahren sowie das Hauptsacheverfahren durchgeführt. Vorab waren wir aussergerichtlich tätig.
Ein Ortstermin hat stattgefunden (mit dem Gutachter).
Während des Verfahren haben wir sodann Klageänderung beantragt.
Es gab im Hauptsacheverfahren einen weiteren Ortstermin (vor Klageänderung) und später eine mündliche Verhandlung.
Die Gegenseite ist zur Zahlung beider Verfahren verpflichtet worden.
Der Streitwert für das s. B. wurde auf 6.878,14 €, für das Hauptsacheverfahren bis zur Klageänderung auf 6.878,14 €, danach auf 5.150,32 € festgesetzt.
Muss ich hier § 15 RVG berücksichtigen? Gilt dieser auch für die Terminsgebühr?
Meine Abrechnung würde so aussehen:
s. Beweisv. GW 6.878,14 €
1,3 VG, 1,2 TG + GK +Ausl. + Mwst.
Hauptsacheverfahren
1,3 VG aus 6.878,14 €,
1,3 VG aus 5.150,32 €,
Abgleich aus § 15, GW 12.028,46 €
Anrechnung 1,3 VG aus s. Beweisv. GW 6.878,14 €
1,2 TG aus 6.878,14 €, 1,2 TG aus 5.150,32 €,
Abgleich aus § 15, GW 12.028,46 €
+ GK, Ausl. + Mwst.
Stimmt dies so????