Abrechnung Owi

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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darkangel
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#1

06.09.2007, 16:03

Hallo zusammen,

ich hab hier eine Owi-Sache zum Abrechnen...ich stehe damit ja auf absolutem Kriegsfuß..

Wir haben lediglich Akteneinsicht beantragt und dann wurde das Owi-Verfahren eingestellt:

Ich habe jetzt nur die Grundgebühr 5100 VV abgerechnet zzgl. Postentgelt, USt. Meine Chefin meinte, ob man da nicht noch mehr abrechnen könnte?!?!
Gast

#2

06.09.2007, 16:07

Ich denke, dass auf jeden Fall mindestens noch eine Verfahrensgebühr und die Dokumentenpauschale abgerechnet werden können.
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lady_lydili
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#3

06.09.2007, 16:09

völlig :zustimm
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...

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darkangel
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#4

06.09.2007, 16:25

Das Problem an der ganzen Sache ist aber jetzt meiner Meinung nach, dass wir die Akte noch nicht bekommen haben und die Angelegenheit trotzdem schon erledigt ist....

Dann trotzdem die Verfahrensgebühr etc?
jame
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#5

06.09.2007, 16:30

Du kannst abrechnen:

Grundgebühr Nr. 5100
Verfahrensgebühr Nr. 5103
Verfahrensgebühr Nr. 5116
Post/Tele
Doku

und schönen FA
Feierabend
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#6

06.09.2007, 16:38

Wieso die Gebühr nach 5116?
"...es kann ja nicht immer regnen..."
mel3006
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#7

06.09.2007, 16:51

Mein Chef hat uns da ne supertolle Übersicht erstellt. Soll ich sie dir mal zuschicken?
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lady_lydili
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#8

06.09.2007, 16:53

ich mag sie haben! :huepf
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...

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Tigra
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#9

06.09.2007, 17:00

kann ich die auch mal haben *liebguck* :engel2
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Teddybär14
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#10

06.09.2007, 19:29

Habt Ihr beim Akteneinsichtsgesuch auch gleichzeitig den Einstellungsantrag gestellt? Dann gibts noch die Zusatzgebühr 5151,
falls nicht unbedingt jedesmal stellen, so lässt sich die Gebühr leicht verdienen, falls nicht auf jeden Fall auch Verfahrensgebühr

Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt
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