Anrechnung der Geschäftsgebühr nach Vergleich aus welchem Streitwert?
Verfasst: 15.08.2019, 11:09
Die Anrechnung der Geschäftsgebühr macht mich noch völlig verrückt (das kommt davon, wenn man das über 10 Jahre nicht mehr gemacht hat).
Ich hab meinen Fall recherhiert, aber leider keine eindeutige Aussage dazu gefunden.
Folgender Fall: Wir sind beklagt und der Fall wurde durch einen Vergleich abgeschlossen. Ich sollte also die Kostenausgleichung machen. Das hab ich getan. Da wir dort auch eine vorgerichtliche Vertretung haben, habe ich die Geschäftsgebühr angerechnet.
Die Forderung war ca. 900,00 €, die wurde außergerichtlich in mehreren Schreiben von den gegnerischen Anwälten geltend gemacht. Da wir natürlich immer der Meinung waren, dass die Forderung nicht bestand, wurde geklagt. Da ich ja den Grundsatz "Immer den höchsten Streitwert zu Grunde legen" im Kopf hatte, hab ich natürlich die Geschäftsgebühr aus diesem Streitwert angerechnet. Mein Chef hat sich auch gewundert, weil die gegnerischen Kollegen eine sehr viel geringere Geschäftsgebühr zu Grunde gelegt hat.
Nun behauptet das Gericht, die Geschäftsgebühr könne nur aus dem Vergleichswert, der 500,00 € beträgt, geltend gemacht werden. Huch, seit wann ist das denn? Ich hab - wie gesagt - recherchiert, aber leider nichts gefunden, was mir erklärt, warum die Geschäftsgebühr nur aus dem Vergleichsbetrag angesetzt werden soll.
Naja, kann mir das jemand erklären? Ich würde das gern mal wieder komplett verstehen.
Vielen Dank.
Ich hab meinen Fall recherhiert, aber leider keine eindeutige Aussage dazu gefunden.
Folgender Fall: Wir sind beklagt und der Fall wurde durch einen Vergleich abgeschlossen. Ich sollte also die Kostenausgleichung machen. Das hab ich getan. Da wir dort auch eine vorgerichtliche Vertretung haben, habe ich die Geschäftsgebühr angerechnet.
Die Forderung war ca. 900,00 €, die wurde außergerichtlich in mehreren Schreiben von den gegnerischen Anwälten geltend gemacht. Da wir natürlich immer der Meinung waren, dass die Forderung nicht bestand, wurde geklagt. Da ich ja den Grundsatz "Immer den höchsten Streitwert zu Grunde legen" im Kopf hatte, hab ich natürlich die Geschäftsgebühr aus diesem Streitwert angerechnet. Mein Chef hat sich auch gewundert, weil die gegnerischen Kollegen eine sehr viel geringere Geschäftsgebühr zu Grunde gelegt hat.
Nun behauptet das Gericht, die Geschäftsgebühr könne nur aus dem Vergleichswert, der 500,00 € beträgt, geltend gemacht werden. Huch, seit wann ist das denn? Ich hab - wie gesagt - recherchiert, aber leider nichts gefunden, was mir erklärt, warum die Geschäftsgebühr nur aus dem Vergleichsbetrag angesetzt werden soll.
Naja, kann mir das jemand erklären? Ich würde das gern mal wieder komplett verstehen.
Vielen Dank.