Sind unsere Fahrtkosten rechtens?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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MrsLittletall
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#1

14.08.2019, 10:02

Hallo allerseits!

Ich habe in einer Angelegenheit einen Kostenausgleichsantrag bearbeitet und auch ordnungsgemäß unsere Reisekosten eingetragen.

Nun hat sich der gegnerische Anwalt gemeldet und diese moniert. Unser Mandant wohnt im Ort A, wo ja auch das Prozessgericht ist, er hätte also an Ort A einen Prozessbevollmächtigten beauftragen müssen.

Etwas erstaunt bin ich jetzt aber, weil wir zwar wirklich in Ort B ansässig sind, aber wir gerade mal 20 km Fahrt (einfach) zum Ort des Prozessgerichts haben. Wir sitzen auch im selben Bundesland und mein Chef fährt STÄNDIG zu diesem Gericht.

Ich hab also die Fahrtkosten von 12,00 € sowie die 25,00 € Abwesenheitsgeld angesetzt.

Wenn ich das rein rechtlich betrachte, hätte unser Mandant wirklich einen Anwalt an Ort A beauftragen müssen, aber wegen der wirklich geringen Distanz zwischen dem Gericht und unserer Kanzlei sehe ich da wirklich keine Monierung? Ich meine, wie sollte ich denn da fiktive Kosten ausrechnen, wenn mein Chef ganz normal mit dem Auto die 40 km gefahren ist. Es handelt sich ja nicht um eine Entfernung wie München nach Hamburg...

Ich finde den gegnerischen Anwalt da echt ein bisschen frech ehrlich gesagt.

Naja, ich würde gern mal wissen. Wer hat denn da Recht? Ich schätze, unser Mandant hat meinen Chef beauftragt, da seine Tochter im Nebenort unserer Kanzlei wohnt und sie sicher uns empfohlen hat, als er einen Anwalt suchte.

Das Gericht hat uns die Monierung des Kollegen übrigens lediglich zur Kenntnisnahme geschickt...
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Liesel
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#2

14.08.2019, 10:09

BGH - Beschluss vom 9. 5. 2018 – I ZB 62/17
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AliceImWunderland
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#3

14.08.2019, 10:20

Schau in den Beschluss des BGH vom 04.12.2018 - VIII ZB 37/18 -
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#4

14.08.2019, 10:21

Vielen Dank, das ist genau das, was ich gesucht habe, aber bei meinen Recherchen nicht finden konnte.

Hab mir doch gedacht, dass der Kollege da übertreibt.

Da das Gericht hier keine Stellungnahme verlangt, werde ich den Kostenfestsetzungsbeschluss abwarten. Sollte es wider Erwarten doch die Reisekosten abgesetzt haben, kann ich ja eine Beschwerde einlegen.
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Anahid
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#5

14.08.2019, 10:49

Ohne mir jetzt die Beschlüsse oben durchlesen zu wollen, frage ich mich, was es damit zu tun hat, dass Eure Kanzlei im selben Bundesland ist wie das Gericht? Ist jetzt nicht Dein Ernst, oder?

Es kommt auch nicht darauf an, ob Dein Chef 20 km oder 500 km zum Gericht fährt. Die Frage ist, ob Euer Kanzleisitz zum Gerichtsbezirk des Prozessgerichts gehört. Wenn ja, dann sind die Fahrtkosten in der entstandenen Höhe zu ersetzen und wenn nein, dann liegt hier die Beauftragung eines Anwalts am dritten Ort vor, was wiederum bedeutet, dass allenfalls die Kosten eines am entferntesten Ort des Gerichtsbezirks ansässigen Anwalts erstattungsfähig wären, was wiederum mit Sicherheit eine Entfernung von 20 km übersteigen würde und somit die Fahrtkosten in der geltend gemachten Höhe auch zu erstatten wären. Aber da hier Auszubildende mitlesen, dachte ich, es wäre vielleicht besser, das nochmal ausführlich klarzustellen, bevor hier jemand auf die Idee kommt, Kanzleisitz und Gerichtsort im gleichen Bundesland würden zur Erstattungsfähigkeit von Reisekosten führen.
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MrsLittletall
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#6

14.08.2019, 11:30

Entschuldige bitte, ich hab über 10 Jahre lang im Medizinrecht gearbeitet und erst vor wenigen Monaten diesen Job angenommen, so dass ein paar Sachen, die für andere selbstverständlich sind, bei mir nicht mehr so sitzen und ich sie mir wieder einpauken muss...

Ich habe es nachgesehen. Ja, unsere Kanzlei ist im Gerichtsbezirk des Gerichts, um das es geht. Wie gesagt, so ca. 90 % unserer Rechtsstreite finden vor diesem Gericht statt, weswegen ich ja so erstaunt über die Monierung des Kollegen war.

Jedenfalls danke, dass du es nochmal ausführlich dargestellt hast. Hat auch mir geholfen, es besser zu verstehen.
Aelizia
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#7

14.08.2019, 16:41

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