Sind unsere Fahrtkosten rechtens?
Verfasst: 14.08.2019, 10:02
Hallo allerseits!
Ich habe in einer Angelegenheit einen Kostenausgleichsantrag bearbeitet und auch ordnungsgemäß unsere Reisekosten eingetragen.
Nun hat sich der gegnerische Anwalt gemeldet und diese moniert. Unser Mandant wohnt im Ort A, wo ja auch das Prozessgericht ist, er hätte also an Ort A einen Prozessbevollmächtigten beauftragen müssen.
Etwas erstaunt bin ich jetzt aber, weil wir zwar wirklich in Ort B ansässig sind, aber wir gerade mal 20 km Fahrt (einfach) zum Ort des Prozessgerichts haben. Wir sitzen auch im selben Bundesland und mein Chef fährt STÄNDIG zu diesem Gericht.
Ich hab also die Fahrtkosten von 12,00 € sowie die 25,00 € Abwesenheitsgeld angesetzt.
Wenn ich das rein rechtlich betrachte, hätte unser Mandant wirklich einen Anwalt an Ort A beauftragen müssen, aber wegen der wirklich geringen Distanz zwischen dem Gericht und unserer Kanzlei sehe ich da wirklich keine Monierung? Ich meine, wie sollte ich denn da fiktive Kosten ausrechnen, wenn mein Chef ganz normal mit dem Auto die 40 km gefahren ist. Es handelt sich ja nicht um eine Entfernung wie München nach Hamburg...
Ich finde den gegnerischen Anwalt da echt ein bisschen frech ehrlich gesagt.
Naja, ich würde gern mal wissen. Wer hat denn da Recht? Ich schätze, unser Mandant hat meinen Chef beauftragt, da seine Tochter im Nebenort unserer Kanzlei wohnt und sie sicher uns empfohlen hat, als er einen Anwalt suchte.
Das Gericht hat uns die Monierung des Kollegen übrigens lediglich zur Kenntnisnahme geschickt...
Ich habe in einer Angelegenheit einen Kostenausgleichsantrag bearbeitet und auch ordnungsgemäß unsere Reisekosten eingetragen.
Nun hat sich der gegnerische Anwalt gemeldet und diese moniert. Unser Mandant wohnt im Ort A, wo ja auch das Prozessgericht ist, er hätte also an Ort A einen Prozessbevollmächtigten beauftragen müssen.
Etwas erstaunt bin ich jetzt aber, weil wir zwar wirklich in Ort B ansässig sind, aber wir gerade mal 20 km Fahrt (einfach) zum Ort des Prozessgerichts haben. Wir sitzen auch im selben Bundesland und mein Chef fährt STÄNDIG zu diesem Gericht.
Ich hab also die Fahrtkosten von 12,00 € sowie die 25,00 € Abwesenheitsgeld angesetzt.
Wenn ich das rein rechtlich betrachte, hätte unser Mandant wirklich einen Anwalt an Ort A beauftragen müssen, aber wegen der wirklich geringen Distanz zwischen dem Gericht und unserer Kanzlei sehe ich da wirklich keine Monierung? Ich meine, wie sollte ich denn da fiktive Kosten ausrechnen, wenn mein Chef ganz normal mit dem Auto die 40 km gefahren ist. Es handelt sich ja nicht um eine Entfernung wie München nach Hamburg...
Ich finde den gegnerischen Anwalt da echt ein bisschen frech ehrlich gesagt.
Naja, ich würde gern mal wissen. Wer hat denn da Recht? Ich schätze, unser Mandant hat meinen Chef beauftragt, da seine Tochter im Nebenort unserer Kanzlei wohnt und sie sicher uns empfohlen hat, als er einen Anwalt suchte.
Das Gericht hat uns die Monierung des Kollegen übrigens lediglich zur Kenntnisnahme geschickt...