Vorsteuerabzugsberechtigung Reiseveranstalter
Verfasst: 08.07.2019, 09:12
Wir haben auf der Gegenseite einen Reiseveranstalter (GmbH). Nun will dieser durch seine RAe im KFA die Mehrwertsteuer festsetzen lassen.
Dazu habe ich im Netz Folgendes gefunden:
"Der Reiseveranstalter, der unter die Margenregelung fallende Reiseleistungen erbringt, ist nicht zum Abzug der Vorsteuern berechtigt, die auf die in Anspruch genommenen Reisevorleistungen entfallen.
Wichtig
Vorsteuerabzug für andere Vorleistungen
Für andere Vorleistungen (z. B. sonstige Geschäftskosten, Erwerb von Einrichtungsgegenständen, Büromaschinen und Büromaterial) bleibt der Vorsteuerabzug erhalten."
Rechtsanwaltskosten zählen für mich unter sonstige Geschäftskosten, oder?
Dazu habe ich im Netz Folgendes gefunden:
"Der Reiseveranstalter, der unter die Margenregelung fallende Reiseleistungen erbringt, ist nicht zum Abzug der Vorsteuern berechtigt, die auf die in Anspruch genommenen Reisevorleistungen entfallen.
Wichtig
Vorsteuerabzug für andere Vorleistungen
Für andere Vorleistungen (z. B. sonstige Geschäftskosten, Erwerb von Einrichtungsgegenständen, Büromaschinen und Büromaterial) bleibt der Vorsteuerabzug erhalten."
Rechtsanwaltskosten zählen für mich unter sonstige Geschäftskosten, oder?