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Gutschriften - ReNr. ja oder nein???

Verfasst: 05.09.2007, 10:27
von Sabrina1980
Hallo.

Habe gerade eine Gutschrift auf eine Rechnung gemacht. Jetzt stellt sich mir die Frage, muss ich eine ReNr vergeben oder nicht. Wenn ja, nehme ich eine neue ReNr oder die der alten Rechnung?

Verfasst: 05.09.2007, 10:29
von Annie29
Die Gutschrift erfolgt doch sicher vom Saldo das Akenkontos! Würde eine neue Rechnungsnummer vergeben, damit dann nachvollzogen werden kann, warum wieso weshalb. So würde ich es machen.

Verfasst: 05.09.2007, 10:33
von M.arinchen
Wenn man über RA-Micro eine Gutschrift erstellt, dann wird automatisch auch eine neue Re-Nr. vergeben.

Insofern würde ich auch sagen, dass man eine vergeben sollte, eine neue.

Verfasst: 05.09.2007, 10:33
von Moppel
WArum musst Du eine Gutschrift machen? Ich würde die falsche Rechnung einfach stornieren! Bild

Verfasst: 05.09.2007, 10:34
von Curry
Rechnungen dürfen nicht storniert werden, es muss eine Gutschrift erteilt werden.

Ja, du musst eine neue Rechnungsnummer vergeben.

Verfasst: 05.09.2007, 10:35
von Sabrina1980
@Moppel

Stornieren darf man nicht mehr - leider. Nur noch Gutschriften sind erlaubt.

Verfasst: 05.09.2007, 10:47
von Pepsi
Das ist eine interessante Frage. Ich weiß nur, dass man ja keine Stornos mehr machen darf, sondern nur noch Gutschriften, weil beim einfachen Storno ne RgNr vergeben wird, aber kein Beleg. Aber ob nun ne Gutschrift unbedingt ne RGNr haben muss, weiß ich auch nicht. Wo sind die Buchhaltungsexperten?!!?

Verfasst: 05.09.2007, 10:57
von Gast
§ 14 UStG - Ausstellung von Rechnungen

(1) Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. ...

(4) Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
...
4. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),
...
Auch eine Gutschrift ist also eine Abrechnung über eine Leistung, nämlich eine mit dem Ergebnis, dass der Unternehmer keine Forderung hat sondern einer Verpflichtung. Ergo ist auch für die Gutschrift die Re.-Nr. gesetzlich vorgeschrieben.

Verfasst: 05.09.2007, 11:06
von Pepsi
ok :thx

Verfasst: 05.09.2007, 12:13
von Janin
:zustimm