Gutschriften - ReNr. ja oder nein???

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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lady_lydili
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#11

05.09.2007, 12:18

wenn du magst, kannst du ja noch statt Rechnungs Nr. Gutschrift Nr. schreiben, damit es übersichtlichter ist...
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...

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Annie29

#12

06.09.2007, 10:17

Hallo!
Ich arbeite ja auch mit RA- Micro. Meine Frage, sorry wenn die etwas doof ist, aber warum kann ich die Rechnung nicht mehr stornieren?
Ich habe oft das Problem, dass zum Beispiel bei PfüBs oder wenn Rechnungen einfach nicht gezahlt oder nur ein Teil gezahlt wird, ich beim ablegen der Akten tierische Probleme habe. Wenn ich dann aufgrund fehlender Zahlungen einen Restbetrag übrig habe, storniere ich die. Wie kann ich das sonst tun. Gutschrift bedeutet doch automatisch, geht an Mandanten oder ????? :?:
Sabrina1980
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#13

06.09.2007, 11:18

Ich mache dann Gutschriften, muss aber gestehen, dass ich diese nie verschicke. Die Mandanten oder Dritte, wissen dann nämlich meistens nichts damit anzufangen.
Liebe Grüße


Sabrina
Annie29

#14

06.09.2007, 11:24

Aber was mache ich zum Beispiel, wenn ich beim PfüB immer wieder das Problem habe, dass mir das Programm die Gerichtskosten und die Anwaltskosten prinzipiell doppelt bucht? Ich kann doch dann nicht Gutschriften erstellen! Oder?
Sabrina1980
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#15

06.09.2007, 11:30

Also bei Erstellung eines PfÜb´s buche ich die Kosten des PfÜb´s nur ins Forderungskonto und nicht ins Aktenkonto. Dort buche ich Sie erst, mit der Endabrechnung gegenüber dem Mandanten. So hab ich keine Doppelbuchung.
Hello

#16

06.09.2007, 14:10

Hab' auch noch ne Frage dazu.

Kann man bei RA-Micro auch über einen Teilbetrag einer Rechnung eine Gutschrift machen, z. B. wenn ein Teilbetrag gezahlt worden ist, und der Rest nicht mehr angefordert werden soll?
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sunny84
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#17

06.09.2007, 14:39

Soweit ich weiss, geht das. Das kann man glaub ich im Verlauf der Gutschrifterstellung festlegen. Bin mir jetzt aber nicht 100%ig sicher. Vielleicht weiss es noch jemand hier genau.
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Sabrina1980
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#18

06.09.2007, 15:18

Bei teilweiser Begleichung einer Rechnung, kann man eine Teilgutschrift machen.
Liebe Grüße


Sabrina
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lady_lydili
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#19

06.09.2007, 16:13

ja, wie schon gesagt, teilgutschrift geht. gutschrift heißt aber nicht gleich, dass das an den mandanten geht. eigentlich wurde doch nur der ausdruck geändert. man darf halt keine stornierung mehr machen, okay, dann halt ne gutschrift :-)
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...

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Pepsi
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#20

06.09.2007, 19:48

jep ist alles richtig, Teilgutschrift geht, musst halt nur den Betrag angeben, der storniert werden soll, wenn nicht die ganze Rg

ansonsten MUSS man Gutschriften machen, egal ob die Rg nur falsch war, also gar nicht rausging etc. ich erstelle die GUtschrift, hefte sie in den RgOrdner damit die Reihenfolge der RgNrn stimmt und gut is (noch nichmal in die Akte, wenn die Rg nur falsch war)

Sabrina warum bucht er bei dir die Gebühren "doppelt"? beim erstellen von Maßnahmen NIE ins Aktenkonto buchen.. du musst ja sowieso ne Rg erstellen und im FoKo wird die Rg auch nicht vergessen
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