Gutschriften - ReNr. ja oder nein???

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Sabrina1980
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#1

05.09.2007, 10:27

Hallo.

Habe gerade eine Gutschrift auf eine Rechnung gemacht. Jetzt stellt sich mir die Frage, muss ich eine ReNr vergeben oder nicht. Wenn ja, nehme ich eine neue ReNr oder die der alten Rechnung?
Liebe Grüße


Sabrina
Annie29

#2

05.09.2007, 10:29

Die Gutschrift erfolgt doch sicher vom Saldo das Akenkontos! Würde eine neue Rechnungsnummer vergeben, damit dann nachvollzogen werden kann, warum wieso weshalb. So würde ich es machen.
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M.arinchen
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#3

05.09.2007, 10:33

Wenn man über RA-Micro eine Gutschrift erstellt, dann wird automatisch auch eine neue Re-Nr. vergeben.

Insofern würde ich auch sagen, dass man eine vergeben sollte, eine neue.
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Moppel
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#4

05.09.2007, 10:33

WArum musst Du eine Gutschrift machen? Ich würde die falsche Rechnung einfach stornieren! Bild
Viele Grüße, Moppel
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Curry
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#5

05.09.2007, 10:34

Rechnungen dürfen nicht storniert werden, es muss eine Gutschrift erteilt werden.

Ja, du musst eine neue Rechnungsnummer vergeben.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Sabrina1980
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#6

05.09.2007, 10:35

@Moppel

Stornieren darf man nicht mehr - leider. Nur noch Gutschriften sind erlaubt.
Liebe Grüße


Sabrina
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Pepsi
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#7

05.09.2007, 10:47

Das ist eine interessante Frage. Ich weiß nur, dass man ja keine Stornos mehr machen darf, sondern nur noch Gutschriften, weil beim einfachen Storno ne RgNr vergeben wird, aber kein Beleg. Aber ob nun ne Gutschrift unbedingt ne RGNr haben muss, weiß ich auch nicht. Wo sind die Buchhaltungsexperten?!!?
Gast

#8

05.09.2007, 10:57

§ 14 UStG - Ausstellung von Rechnungen

(1) Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. ...

(4) Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
...
4. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),
...
Auch eine Gutschrift ist also eine Abrechnung über eine Leistung, nämlich eine mit dem Ergebnis, dass der Unternehmer keine Forderung hat sondern einer Verpflichtung. Ergo ist auch für die Gutschrift die Re.-Nr. gesetzlich vorgeschrieben.
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#9

05.09.2007, 11:06

ok :thx
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