Reisekosten nach RVG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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BiancaZ
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#1

03.09.2007, 11:17

Hallo, ich habe mal eine blöde Frage. Ich soll einen Kostenfestsetzungsantrag erstellen und auch die Reisekosten/Fahrtkosten von unserem Mandanten mit Aufnehmen, da die Gegenseite die Kosten zu tragen hat. Nach welcher Nr. im RVG werden die abgerechnet? Die KM-Pauschale bleibt auch beim Mandanten bei 0,30 EUR oder? Sowas kommt bei uns leider nur sehr selten (so einmal im Jahr) vor.
:oops:

Vielen Dank schon mal im Voraus :D
Viele Grüsse

Bianca
bianca82
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#2

03.09.2007, 11:46

Hallo, wir rechnen sowas nach dem JVEG ab. Kleinen Moment ich muss da mal was raussuchen.
mellimaus
Kennt alle Akten auswendig
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#3

03.09.2007, 11:50

wie, km-Pauschale für Mandanten? wir rechnen Fahrtkosten für Chef nach RVG ab, steht unter 7004 oder so.
bianca82
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#4

03.09.2007, 11:50

Wir machen unter dem normalen Kfa dann noch folgendes:

AUSLAGENFESTSETZUNGSANTRAG


Im Rahmen der Anordnung des persönlichen Erscheinens der hier vertretenen Partei beantragen wir in deren Namen die Festsetzung erstattungsfähiger Auslagen gegen den Verfahrensgegner für wie folgt:

Verhandlungstermin vom ??

Verdienstausfall (§ JVEG) ?? X ?? Stunden (Beruf: ??)
Fahrtkosten (§ JVEG) 2 X ?? km X 0,25 EUR ?? EUR
Post- und Telekommunikation § 26 BRAGO ?? EUR
Zwischensumme netto ?? EUR
Gesamtbetrag ?? EUR

Die entsprechenden Daten für den Verdienstausfall müsstest du aus dem Gesetz raussuchen. Aber du solltest ja nur die Fahrtkosten geltend machen, dann hat sich das ja eh erledigt.
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