Gesch.geb. -> Mahnverfahren -> streitiges Verfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Bärchen

#11

03.05.2006, 12:24

Du musst die nicht anrechenbaren RA-Kosten (Geschäftsgebühr) schon im MB stehen haben. Mit der o.g. Berechnung rechnet man die Gebühr aus, die dann im MB z.B. als Nebenforderung steht. Im streitigen Verfahren musst Du dann die zweite von mir aufgeschriebene Berechnung nehmen, damit das Gericht auch nachvollziehen kann, wie Du an den Betrag kommst.

Wenn wir die Sache zum späteren Zeitpunkt mit den Mdt. abrechnen, würde das so aussehen:

Rechtsanwaltsgebührenrechnung

Gegenstandswert: 11.417,50 €
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2400 VV RVG 1,3 683,80 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG
aus Wert 11.417,50 € 0,65 -341,90 €
- Auslagen in Höhe von 20,00 € bleiben bestehen -
Verfahrensgebühr Nr.3305, 3100 VV RVG 1,3 683,80 €
Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG 1,2 631,20 €
Post- und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 40,00 €
Zwischensumme netto 1.696,90 €
16 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 271,50 €
zu zahlender Betrag 1.968,40 €

Ich habe jetzt einfach mal eine Terminsgebühr mit hineingenommen. Wir schreiben bei der Verfahrensgebühr dann noch die Nr. vom Mahnverfahren auf. Dann kommen gegenüber dem Mdt. noch die anrechenbaren Kopien hinzu, Gerichtskosten etc. Fertig ist die ganze Rechnung! Aber ich habe eine ganz andere Summe heraus.

Wie gesagt, mit RA-Micro braucht man nur die ganzen VV-Nr. aufschreiben und der macht die Rechnung von ganz alleine.
Tigra
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#12

03.05.2006, 13:40

also vom endbetrag war noch ein abzug einer vorherigen KORe dabei und noch die GK mit 600irgendwas.

Wir rechnen grad erst bei unserem Mdt. ab, die Gesch.geb. wird warhs. erst in der Klage mit aufgenommen!

Ganz liebes Danke nochmal!
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