Gesch.geb. -> Mahnverfahren -> streitiges Verfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Tigra
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#1

02.05.2006, 14:50

Oh man, ich zweifle richtig langsam an meiner kompetenz... ich glaube ich denke zu schwierig. helft mir mal bitte.

GW 11.417,50 €

Wir haben eine ausführliche Mahnung an den Gegner geschrieben und hierfür eine 1,3 Gesch. geb. abgerechnet.

Der Gegner hat darauf nicht reagiert und wir haben einen MB beantragt.

So, nun geht die Sache ins streitige Verfahren.

Wie rechne ich jetzt richtig an.

Ich rechne doch die Gesch. geb. ab (weil wir die REchnung an den Gegner geschickt haben) mit Auslagen und MwSt.

und dann rechne ich das Mahnverfahren ab.

nur wie ist das mit der Anrechnung?!?!?!??!

Rechne ich jetzt auf die 1,0 Mahnverf. geb. eine 0,5 Geschäftsgeb. ab? oder rechne ich erst bei der 1,3 Verf.geb. an?

Aber das geht doch dann nicht auf, weil ich dann 1,3 minus 0,65 und minus die 1,0 mahnverf. geb. hätte?!


Ich steh grad Bahnhof und weiß nicht weiter :(
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wifey
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#2

02.05.2006, 20:44

:schieb , da ich so was seit Jahren nicht mehr mache :-(

Also liebe Experten, hier ist Euer Rat gefragt !!!! :erklaer
Viele Grüße

ich
Mareike27
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#3

02.05.2006, 21:33

Also als Experten würde ich mich ganz bestimmt nicht bezeichnen, aber die Geschäftsgebühr wird auf jeden Fall auf die Mahnbescheidsgebühr angerechnet. Da ich aber selbst erst seit vier Monaten "im RVG stecke", verlasse ich mich ehrlich gesagt auf mein RA-Micro-Programm und gebe lediglich die Gebühren ein. In welcher Höhe die Geschäftsgebühr angerechnet wird, weiß ich gar nicht wirklich :oops: Aber wenn mich jetzt nicht alles täuscht, dann glaub ich es werden max. 0,65 der Geschäftsgebühr angerechnet.

Jetzt sind die RVG-Freaks gefragt .... bin leider auch noch ein RVG-Anfänger (oder aber auch eine RA-Micro-verwöhnte ReNo :wink: )

Liebe Grüße von

Mareike
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Tine
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#4

02.05.2006, 23:27

Angerechnet wird die Geschäftsgebühr zur Hälfte, also mit 0,65 (Höchstsatz ist 0,75) Vorbemerkung 3: (4) Bei der Anrechnung wird der Gegenstandswert zugrunde gelegt, der in das streitige Verfahren übergeht. Wenn Du eine 1,0 Geschäftsgebühr genommen hättest, dann werden nur 0,50 angerechnet.

Postentgeltpauschale für jedes Verfahren extra, also 40,00 €

Ich würde also wie folgt abrechnen:

GW: 11.417,50 €
1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2400 VV RVG 683,80 €
abzüglich Anrechnung 0,65 der Gesch.Geb. -341,90 €
Rest 341,90 €
1,0 Verfahrensgebühr Nr. 3305 VV RVG 526,00 €
Postentpauschale 2 x 20,00 € Nr. 7002 VV RVG 40,00 €
16 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 145,26 €
Gesamtbetrag 1.053,16 €
LG Tine
Tigra
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#5

03.05.2006, 08:35

hallo,

danke für den tip
aber warum rechnest du von der 1.3 gesch.geb. eine 0,65 ab?!
Rechne ich dann die 1,3 verf. geb. normal wieder ab oder ist das mit der 0,65 anrechnun gemeint?!? :bahnhof
Gast

#6

03.05.2006, 09:40

Nach dem RVG ist es so, dass die Geschäftsgebühr nur noch zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr angerechnet wird. Man könnte also sagen, mit der Verfahrensgebühr wird nur noch die halbe außergerichtliche Tätigkeit abgegolten. Die Hälfte die dann übrig bleibt (höchstens jedoch 0,75) kann als Nebenforderung gesondert geltend gemacht werden. glob ike.mach ich auch immer so....was allerdings auch keine garantie für die richtigkeit ist...
Bärchen

#7

03.05.2006, 09:50

Gott segne RA-Micro!

Ich habe Dir mal eine Berechnung hier reingestellt. Ich hoffe, dass die Formatierungen einigermaßen zu entziffern sind:

Rechtsanwaltsgebührenrechnung


Gegenstandswert: 11.417,50 €
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2400 VV RVG 1,3 683,80 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus
Wert 11.417,50 € 0,65 - 341,90 €
- Auslagen in Höhe von 20,00 € bleiben bestehen -
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,3 683,80 €
Post- und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 40,00 €
Zwischensumme netto 1.065,70 €
16 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 170,51 €
zu zahlender Betrag 1.236,00 €

Natürlich war die Formatierung nicht die beste.

Also, die Verfahrensgebühr wird zur Hälfte auf die Gebühr für das Mahnverfahren angerechnet. Wenn Du also im streitigen Verfahren dann die RA-Kosten für das Mahnverfahren geltend machen willst, schreiben wir das immer so:

Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2400 VV RVG 1,3 683,80 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus
Wert 11.417,50 € 0,65 - 341,90 €
Auslagen in Höhe von 20,00 € bleiben bestehen - [U] 20,00 €[/U]
Gesamtbetrag: ...
Mehrwertsteuer ...
zu zahlender Betrag: ...

Bisher hat das Gericht das so immer durchgehen lassen. Es gab noch nie Probleme.

Ich hoffe, dass ich Dir helfen konnte.

Gruß Nina
Gast

#8

03.05.2006, 11:44

will auch ra-micro.....
Gast

#9

03.05.2006, 12:00

also ich würde sagen:
0,65 geschäftsgebühr
ausl. nach ner 1,3

mahnbescheidsgebühr wird komplett angerechnet, aber die ausl. dafür fallen noch an. und dann halt das streitige verfahren.

aber die auff-schr. gebühr hätte man doch schon in dem mahnbescheid bzw. in der klagebegründung mit angeben müssen oder?
Tigra
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#10

03.05.2006, 12:04

aahhh yeees. mega danke!!!!!
habs jetzt so abgerechnet.. denke es stimmt so:


Gegenstandswert: € 11.417,50
1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2400 VV/RVG 683,80 EUR
1,0 Verfahrensgebühr für die Vertretung des Antragstellers im Mahnverfahren Nr. 3305 VV/RVG 184,10 EUR
Anrechnung Geschäftsgebühr nach Vorbemerkung Teil 3, Abs. 4: Nr. 2400 VV/RVG -341,90 EUR
157,80 EUR
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV/RVG
Anrechnung im Mahnverfahren: Nr. 3305 VV/RVG Verfahrensgebühr für die Vertretung des Antragstellers im Mahnverfahren -526,00 EUR
2 x Telekommunikation Nr. 7001/7002 VV/RVG 20,00 EUR
für Geschäftsgebühr + Verfahrensgebühr 20,00 EUR
abzgl. Ko-Re.:136/06M ohne MwSt. -183,07 EUR
Honorar - Netto: 882,63 EUR
16 % MwSt. gem. Nr. 7008 VV/RVG 141,22 EUR
Honorar - Brutto: 1.023,85 EUR
zzgl. 3,0 Gerichtskosten 657,00 EUR
Endbetrag: 1.680,85 EUR
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