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Streitwert Mietrecht Kündigung + Räumungsandrohung
Verfasst: 09.01.2019, 08:28
von Tigerle
Ich bräuchte mal kurz Eure Hilfe, da ich mir bei der Streitwertermittlung nicht 100% sicher bin.
Gegenstand des Mandats war Erwiderung auf fristgerechte/fristlose Kündigung und Räumungsandrohung.
Kann ich hier 2 x Jahresnettomiete als Gegenstandswert ansetzen oder nur 1x?
Re: Streitwert Mietrecht Kündigung + Räumungsandrohung
Verfasst: 09.01.2019, 08:35
von Feldhamster
Jahresnettomiete für 1 Jahr.
Re: Streitwert Mietrecht Kündigung + Räumungsandrohung
Verfasst: 09.01.2019, 08:49
von Tigerle
Danke Feldhamster, ich hatte gehofft, dass es 2x die Jahresnettomiete ist.
Re: Streitwert Mietrecht Kündigung + Räumungsandrohung
Verfasst: 09.01.2019, 09:48
von Feldhamster
Wie so oft ist der BGH aber anwaltsunfreundlich und für den geringeren Streitwert von nur einer Jahresnettomiete (Urteil vom 14.03.2007, VIII ZR 184/06
).
Re: Streitwert Mietrecht Kündigung + Räumungsandrohung
Verfasst: 09.01.2019, 10:13
von Tigerle
Feldhamster hat geschrieben: ↑09.01.2019, 09:48
Wie so oft ist der BGH aber anwaltsunfreundlich und für den geringeren Streitwert von nur einer Jahresnettomiete (Urteil vom 14.03.2007, VIII ZR 184/06
).
Ich danke Dir.