Seite 1 von 1

Streitwert Mietrecht Kündigung + Räumungsandrohung

Verfasst: 09.01.2019, 08:28
von Tigerle
Ich bräuchte mal kurz Eure Hilfe, da ich mir bei der Streitwertermittlung nicht 100% sicher bin.

Gegenstand des Mandats war Erwiderung auf fristgerechte/fristlose Kündigung und Räumungsandrohung.

Kann ich hier 2 x Jahresnettomiete als Gegenstandswert ansetzen oder nur 1x?

Re: Streitwert Mietrecht Kündigung + Räumungsandrohung

Verfasst: 09.01.2019, 08:35
von Feldhamster
Jahresnettomiete für 1 Jahr.

Re: Streitwert Mietrecht Kündigung + Räumungsandrohung

Verfasst: 09.01.2019, 08:49
von Tigerle
Danke Feldhamster, ich hatte gehofft, dass es 2x die Jahresnettomiete ist.

Re: Streitwert Mietrecht Kündigung + Räumungsandrohung

Verfasst: 09.01.2019, 09:48
von Feldhamster
Wie so oft ist der BGH aber anwaltsunfreundlich und für den geringeren Streitwert von nur einer Jahresnettomiete (Urteil vom 14.03.2007, VIII ZR 184/06
).

Re: Streitwert Mietrecht Kündigung + Räumungsandrohung

Verfasst: 09.01.2019, 10:13
von Tigerle
Feldhamster hat geschrieben:
09.01.2019, 09:48
Wie so oft ist der BGH aber anwaltsunfreundlich und für den geringeren Streitwert von nur einer Jahresnettomiete (Urteil vom 14.03.2007, VIII ZR 184/06
).
Ich danke Dir.