Ich bräuchte mal kurz Eure Hilfe, da ich mir bei der Streitwertermittlung nicht 100% sicher bin.
Gegenstand des Mandats war Erwiderung auf fristgerechte/fristlose Kündigung und Räumungsandrohung.
Kann ich hier 2 x Jahresnettomiete als Gegenstandswert ansetzen oder nur 1x?
Streitwert Mietrecht Kündigung + Räumungsandrohung
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Jahresnettomiete für 1 Jahr.
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Wie so oft ist der BGH aber anwaltsunfreundlich und für den geringeren Streitwert von nur einer Jahresnettomiete (Urteil vom 14.03.2007, VIII ZR 184/06
).
).
- Tigerle
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich danke Dir.Feldhamster hat geschrieben: ↑09.01.2019, 09:48Wie so oft ist der BGH aber anwaltsunfreundlich und für den geringeren Streitwert von nur einer Jahresnettomiete (Urteil vom 14.03.2007, VIII ZR 184/06
).