Help! Habe in sämtlichen Weiterbildungen zum RVG gelernt, dass bei der Bestimmung des Gegenstandswertes maßgeblich ist, was wir ursprünglich gefordert haben. Nun habe ich auch gegenüber der gg. HPV so abgerechnet und die wollen nur über den Wert zahlen, was diese gezahlt hat. (Wir haben gefordert 1.500, gezahlt wurden 1.060).
Ergibt keine riesen Differenz aber jetzt geht es mir ums Prinzip, weil das sonst immer funktioniert hat.
Gegenstandswert bei Verkehrsunfallregulierung
Das ist ja auch richtig, die gegn Haftpflicht zahlt nur aus dem regulierten Betrag, den Rest muß der Mdt oder die RS tragen. Anders habe ich das auch noch nie gehört und das soll funktioniert haben?
- butterflybabe
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Die gegnerische Haftpflichtversicherung bezahlt nur aus dem Gegenstandswert, der reguliert wurde.
Wenn du richtig und vollständig abrechnen willst, rechnest du die Gebühren aus dem geforderten Beträgen aus und ziehst die Zahlung der Haftpflicht (aus dem Streitwert, der reguliert worden ist) ab und die Restgebühren muss euer Mandant zahlen.
Wenn du richtig und vollständig abrechnen willst, rechnest du die Gebühren aus dem geforderten Beträgen aus und ziehst die Zahlung der Haftpflicht (aus dem Streitwert, der reguliert worden ist) ab und die Restgebühren muss euer Mandant zahlen.
zuerst einmal
ja meine vorredner haben recht. gegn. haftpflicht zahlt nur aus diesem streitwert, den sie gezahlt haben. sprich 1.060,00 €
differenz müsste evtl. eingeklagt werden
ja meine vorredner haben recht. gegn. haftpflicht zahlt nur aus diesem streitwert, den sie gezahlt haben. sprich 1.060,00 €
differenz müsste evtl. eingeklagt werden
Hallo Vonni,
schließe mich da auch an.
Noch zur Konkretisierung, falls du wissen willst, wieso das so ist:
Die gegnerische Haftpflichtversicherung schuldet eurem Mandanten Schadenersatz gem. § 823 BGB. Dieser Schadensersatz ist natürlich nur in der Höhe zu zahlen, wie er eurem Mandanten auch wirklich zusteht. Und wenn euer Mandant "unberechtigt hohe Forderungen" geltend macht, nämlich mehr, als er nachher kriegt, kann das nicht zu Lasten der Gegnerversicherung gehen, und deshalb bekommt man die Gebühren nur aus dem Wert, der tatsächlich reguliert wurde.
schließe mich da auch an.
Noch zur Konkretisierung, falls du wissen willst, wieso das so ist:
Die gegnerische Haftpflichtversicherung schuldet eurem Mandanten Schadenersatz gem. § 823 BGB. Dieser Schadensersatz ist natürlich nur in der Höhe zu zahlen, wie er eurem Mandanten auch wirklich zusteht. Und wenn euer Mandant "unberechtigt hohe Forderungen" geltend macht, nämlich mehr, als er nachher kriegt, kann das nicht zu Lasten der Gegnerversicherung gehen, und deshalb bekommt man die Gebühren nur aus dem Wert, der tatsächlich reguliert wurde.
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auch ich
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Hin und wieder hat bei uns eine Versicherung auch schon die Gebühren aus dem geforderten Streitwert beglichen, obwohl weniger reguliert wurde.
Wie sie halt manchmal Lust haben ...
Liebe Grüße
Bianca
Wie sie halt manchmal Lust haben ...
Liebe Grüße
Bianca
Vielen Dank für das herzliche Willkommen und habt dank für die vielen Antworten. Dann werde ich jetzt mal die Differenz unserem Mandanten in Rechnung stellen.
Hoffe, dass ich euch auch mal helfen kann. Bye bye
Hoffe, dass ich euch auch mal helfen kann. Bye bye