Hallo,
die Gegenseite hat einen Kostenfestsetzer beantragt und für den Hauptbevollmächtigten eine 1,3 Verfahrensgebühr und eine 0,6 Terminsgebühr beantrag, obwohl nur die Terminsanwalt den Gerichtstermin wahrgenohmen hat.
Frage: Meiner Auffassung nach müsste n u r der Terminsanwalt die volle Terminsgebühr erhalten? (Danke für eure Hilfe)
Hauptbevollmächtigter
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Welche Grundlage ist denn für die 0,6 TG angegeben worden? Etwa noch die BRAGO?
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Klingt komisch - für nen Terminsvertreter hätte das doch so aussehen müssen:
1,3 Verfahrensgebühr
0,65 Verfahrensgebühr - für UBV
1,2 Terminsgebühr - für UBV
1,3 Verfahrensgebühr
0,65 Verfahrensgebühr - für UBV
1,2 Terminsgebühr - für UBV
- Bino
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Morgen,
hat er für den Terminsanwalt denn auch noch zusätzlich was festsetzen lassen?
Ansonsten könnte ich mir vorstellen, dass er einfach die Kosten für einen RA festsetzen lässt, sich aber bei der 0,6 etwas vertan hat.
hat er für den Terminsanwalt denn auch noch zusätzlich was festsetzen lassen?
Ansonsten könnte ich mir vorstellen, dass er einfach die Kosten für einen RA festsetzen lässt, sich aber bei der 0,6 etwas vertan hat.
Aber wie kommt man denn zum einen auf 0,6 und zum anderen auf eine Terminsgebühr?? (In dem Fall meine ich - immerhin hat der HBV offensichtlich nicht am Termin teilgenommen!?)
- Bino
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Entweder haben die keine Ahnung oder es war ein Versehen.
Wenn Orchidee das jetzt moniert, dann hat das jedenfalls zur Folge, dass nach einer Korrektur durch die Gegenseite mehr festgesetzt wird.
Ich belasse es immer dabei, wenn einer weniger haben will.
Dem HB steht zwar nicht die Terminsgebühr zu, aber er würde dann eben die Rechnung des UV mit einreichen und dann wird wahrscheinlich sogar neben der 1,2 TG die 0,65 VG des Terminsvertreters festgesetzt, oder aber zumindest die Kosten eines am Gerichtsort ansässigen RA, nämlich 1,3 VG und 1,2 TG.
Wenn Orchidee das jetzt moniert, dann hat das jedenfalls zur Folge, dass nach einer Korrektur durch die Gegenseite mehr festgesetzt wird.
Ich belasse es immer dabei, wenn einer weniger haben will.
Dem HB steht zwar nicht die Terminsgebühr zu, aber er würde dann eben die Rechnung des UV mit einreichen und dann wird wahrscheinlich sogar neben der 1,2 TG die 0,65 VG des Terminsvertreters festgesetzt, oder aber zumindest die Kosten eines am Gerichtsort ansässigen RA, nämlich 1,3 VG und 1,2 TG.
Eben - mich irritiert das mit der 0,6 TG echt.
Was für ne Nr. im RVG wurde denn dafür angesetzt, Orchidee???
Was für ne Nr. im RVG wurde denn dafür angesetzt, Orchidee???
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Eben - das interessiert mich auch mal (siehe oben). Möglicherweise eine neue Nummer, die wir alle noch nicht kennen? Oder hat der BGH wieder zugeschlagen?StineP hat geschrieben:Eben - mich irritiert das mit der 0,6 TG echt.
Was für ne Nr. im RVG wurde denn dafür angesetzt, Orchidee???
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Das ist gemein - aber selbst wenn...... Also weiß doch jeder, dass man ne 1,2 oder 0,6 TG ansetzen kann.
Hat Orchidee die Werte mal ausgerechnet?? Haben die vielleicht den richtigen Betrag geschrieben, aber die sich bei der TG an sich verschrieben?? Kann ja sein, wenn sie ohne Programm arbeiten.
Oder sie teilen sich die TG mit dem Terminsvertreter (1,2 : 2)
Hat Orchidee die Werte mal ausgerechnet?? Haben die vielleicht den richtigen Betrag geschrieben, aber die sich bei der TG an sich verschrieben?? Kann ja sein, wenn sie ohne Programm arbeiten.
Oder sie teilen sich die TG mit dem Terminsvertreter (1,2 : 2)