Abrechnung Verkehrsrecht Streitwert?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Bina87
Forenfachkraft
Beiträge: 208
Registriert: 23.03.2009, 15:42
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#1

11.09.2018, 17:58

Hallo meine Lieben,

ich habe so gut wie nie Verkehrsrecht auf dem Tisch. Folgender Sachverhalt. Mandant hat Unfall mit LKW. Dieser ist jedoch so "gering", dass sich beide Seiten darauf einigen keine Kosten geltend zu machen. Jetzt weiß ich nicht wirklich auf welchem Streitwert ich abrechnen soll. Es gibt ja keine Schadenshöhe an der ich mich orientieren kann.

Ich hoffe, mir kann da jemand weiterhelfen :oops:

Danke
142
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14391
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

11.09.2018, 18:05

Was habt Ihr denn gemacht? Im Zweifel ist halt ein Wert bis 500 EUR anzunehmen, wenn der Schaden wirklich so gering war.
Bina87
Forenfachkraft
Beiträge: 208
Registriert: 23.03.2009, 15:42
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#3

11.09.2018, 18:10

Wir haben mit der Gegenseite korrespondiert und uns darauf geeinigt, dass weder wir noch die Gegenseite Ansprüche geltend machen. Es war nicht so ganz klar, wer nun Schuld am Unfall war....
142
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14391
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#4

11.09.2018, 18:48

Wenn das übersichtlich war und die Schäden wirklich gering, würde ich 1,3 GG und 1,5 EG aus 500 EUR berechnen.
Bina87
Forenfachkraft
Beiträge: 208
Registriert: 23.03.2009, 15:42
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#5

11.09.2018, 22:01

Danke!
142
Antworten