Antrag und Widerantrag, Gegenstandswerte zusammenrechnen?
Verfasst: 13.06.2018, 21:15
Hallo,
ich hoffe, es ist so spät noch jemand wach
Bei Klage und Widerklage werden die Streitwerte zusammengerechnet, wenn sie nicht denselben Gegenstand betreffen. Andernfalls wird der Wert des höheren Anspruches zugrundelegt.
So weit, so gut.
Jetzt habe ich aber einen Antrag im Verfahren auf Vermögensauseinandersetzung von der Gegenseite. Streitwert dort: 33.000,00 € unser Widerantrag beläuft sich auf eine an unseren Mandanten zu zahlende Summe von 97.000,00 €.
Bin ich richtig, wenn ich davon ausgehe, dass die Werte zusammengerechnet werden? Es betrifft zwar beides die Vermögensauseinandersetzung, aber nicht dieselbe Sache (sie will 33.000,00 € und er 97.000,00 €). D.h. ich rechne meine Gebühren aus 130.000,00 €?!
schonmal!
Viele Grüße und euch einen schönen Abend
ich hoffe, es ist so spät noch jemand wach
Bei Klage und Widerklage werden die Streitwerte zusammengerechnet, wenn sie nicht denselben Gegenstand betreffen. Andernfalls wird der Wert des höheren Anspruches zugrundelegt.
So weit, so gut.
Jetzt habe ich aber einen Antrag im Verfahren auf Vermögensauseinandersetzung von der Gegenseite. Streitwert dort: 33.000,00 € unser Widerantrag beläuft sich auf eine an unseren Mandanten zu zahlende Summe von 97.000,00 €.
Bin ich richtig, wenn ich davon ausgehe, dass die Werte zusammengerechnet werden? Es betrifft zwar beides die Vermögensauseinandersetzung, aber nicht dieselbe Sache (sie will 33.000,00 € und er 97.000,00 €). D.h. ich rechne meine Gebühren aus 130.000,00 €?!
schonmal!
Viele Grüße und euch einen schönen Abend