Abrechnung nach Streitwertfestsetzung unklar

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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TH-NR
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#1

22.05.2018, 10:39

Hallo :wink1

könnt Ihr mir bitte helfen, wie ich abrechnen muss, wenn der Streitwert wie folgt festgesetzt wurde:

Der Streitwert wird auf 74.303,99 € bis zum 19.10.2016 und danach auf bis zu 140.000,00 € festgesetzt.

Klage wurde im Frühjahr 2013 eingereicht. Termin hat erst nach dem 19.10.16 stattgefunden. Ist es richtig, dass ich jetzt eine 1,3 und 1,2 Gebühr nach 140.000,00 € bekomme. Oder muss ich die 1,2 Gebühr nach dem Wert 74.303,99 € berechnen?

1000 Dank bereits im Voraus!!

LG Nadine
Sonnenblume1804
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#2

22.05.2018, 10:50

Hallo,

nach Deiner Schilderung würde ich die 1,3 VFG aus € 74.303,99 und die 1,2 aus 140.000,00 berechnen. Warum wurde der Streitwert erhöht? Wurden da noch andere Sachen mitverhandelt?

LG:-)
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Adora Belle
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#3

22.05.2018, 11:09

Der Wert für die VG kann niemals geringer sein als der für die TG. Mehrwerte mal außen vorgelassen. Hier sind beide Gebühren aus dem höheren Wert angefallen. Die VG fällt mit jeder einschlägigen Tätigkeit quasi immer wieder an (sog. Taktgebühr), deshalb nach der Werterhöhung auch aus dem höheren Wert.

Achtung, alle Gebühren sind nach altem Recht zu berechnen. Aber Du hast ja schon den richtigen Forenbereich gewählt.
TH-NR
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#4

22.05.2018, 12:24

Vielen Dank für die schnelle Hilfe!! Jetzt bin ich mal wieder etwas schlauer :yeah
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