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KFA für BRAGO/RVG

Verfasst: 22.08.2007, 14:36
von Mati
Wie war das nochmal?
MB wurde Anfang 2004 eingereicht, Klagebegründung erfolgte am 16.04.2004, danach folgte noch mündliche Verhandlung und Vergleich.
Wie wird nochmal der KFA gemacht? Prozessgebühr nach BRAGO, Rest RVG, alles RVG, oder wie :?:
Bin für Eure Hilfe dankbar.

Verfasst: 22.08.2007, 14:52
von Suse
Du musst dich für eine Gebührenversion entscheiden. Ich würde sagen, alles nach BRAGO abrechnen

Verfasst: 22.08.2007, 14:55
von Curry
Ja, ich würde auch sagen, alles nach BRAGO

Verfasst: 22.08.2007, 15:15
von sunshine24
Ich bin auch der Meinung, dass die Angelegenheit nach BRAGO abgerechnet wird, da diese ja vor dem 1.7.2004 angelegt und auch schon bearbeitet wurde. So machen wir das auf alle Fälle immer.

Verfasst: 22.08.2007, 15:23
von Revisor
vgl. § 61 RVG

Verfasst: 22.08.2007, 19:47
von Pepsi
:zustimm

Verfasst: 22.08.2007, 21:12
von Bino
BRAGO :zustimm

Verfasst: 22.08.2007, 21:47
von charly03
Ja, kann auch nur zustimmen. Ist ja schließlich alles noch zu BRAGO-Zeiten angefallen. (Zumindest die Prozessgebühr.)

Verfasst: 22.08.2007, 22:07
von Pilgrim
Da die Akte zu BRAGO-Zeiten angelegt wurde, kannst und musst du alle Gebühren nach BRAGO abrechnen/festsetzen lassen; auch wenn ein Termin zu RVG-Zeiten angefallen ist.

Verfasst: 22.08.2007, 22:43
von Gast
Beides geht gar nicht. Prozessauftrag zu BRAGO-Zeiten, also würde ich auch alles komplett hierüber abrechnen. Andernfalls wird dir das Gericht was anderes schon mitteilen, :idea: