KFA für BRAGO/RVG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Mati
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#1

22.08.2007, 14:36

Wie war das nochmal?
MB wurde Anfang 2004 eingereicht, Klagebegründung erfolgte am 16.04.2004, danach folgte noch mündliche Verhandlung und Vergleich.
Wie wird nochmal der KFA gemacht? Prozessgebühr nach BRAGO, Rest RVG, alles RVG, oder wie :?:
Bin für Eure Hilfe dankbar.
Suse
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#2

22.08.2007, 14:52

Du musst dich für eine Gebührenversion entscheiden. Ich würde sagen, alles nach BRAGO abrechnen
LG, Ela
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Curry
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#3

22.08.2007, 14:55

Ja, ich würde auch sagen, alles nach BRAGO
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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#4

22.08.2007, 15:15

Ich bin auch der Meinung, dass die Angelegenheit nach BRAGO abgerechnet wird, da diese ja vor dem 1.7.2004 angelegt und auch schon bearbeitet wurde. So machen wir das auf alle Fälle immer.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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#5

22.08.2007, 15:23

vgl. § 61 RVG
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#6

22.08.2007, 19:47

:zustimm
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#7

22.08.2007, 21:12

BRAGO :zustimm
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
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#8

22.08.2007, 21:47

Ja, kann auch nur zustimmen. Ist ja schließlich alles noch zu BRAGO-Zeiten angefallen. (Zumindest die Prozessgebühr.)
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
Pilgrim

#9

22.08.2007, 22:07

Da die Akte zu BRAGO-Zeiten angelegt wurde, kannst und musst du alle Gebühren nach BRAGO abrechnen/festsetzen lassen; auch wenn ein Termin zu RVG-Zeiten angefallen ist.
Gast

#10

22.08.2007, 22:43

Beides geht gar nicht. Prozessauftrag zu BRAGO-Zeiten, also würde ich auch alles komplett hierüber abrechnen. Andernfalls wird dir das Gericht was anderes schon mitteilen, :idea:
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