Gegenstandswert Wohnungsbesichtigung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Mareike27
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#1

25.04.2006, 11:28

Hallo in die Runde ... :wink2

Ich habe hier einen Titel, mit welchem eine Wohnungsbesichtigung vollstreckt werden kann. Der Antrag ansich ist kein Problem, ich überlege nur, welchen Gegenstandswert ich für die Kostenberechnung zugrundelegen kann!?!

Die Jahresmiete halte ich für zuviel ...
Die Monatsmiete halte ich für zuwenig ...
Den Wert der Kaution evtl.?? (bei Mängeln in der Wohnung muß diese ja herangezogen werden)

Ich hoffe auf Eure Hilfe!!

Vielen Dank!!

Mareike grüßt aus der Mauerstraße in Berlin
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Manuela77
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#2

25.04.2006, 15:38

Worum gings denn genau? Mietmängel mit Mietminderung oder gar Mieterhöhung? Dann daraus die Differenz zur normalen Miete nehmen und daraus den Jahresbetrag berechnen.
In freien Staaten kann jeder seine Meinung sagen und jeder andere ist befugt, nicht zuzuhören!
Andreas

#3

25.04.2006, 16:00

Wie sieht's denn mit der Streitwertfestsetzung im gerichtlichen Verfahren aus ?

Dann hättest du einen Gegenstandswert für die ZV.
Mareike27
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#4

26.04.2006, 21:19

Die gerichtliche StW-Festsetzung läuft noch. Habe mich beim Gericht erkundigt ... der Beschluß müßte nächste Woche da sein.

@Manuela: Danke für Deinen Tipp. Ich müßte morgen mal in der Akte nachschauen, worum es genau ging.
Ahurani

#5

11.05.2006, 09:01

Hallo,

wir haben schon einmal eine Sache mit Wohnungsbesichtigung und Zutrittsgewährung des Schornsteinfegers gehabt. In der Klage haben wir 1500 EUR angegeben, der wurde sodann auch so vom Gericht festgesetzt! :)
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