Gebühren im Finanzgerichtsverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gast

#1

25.04.2006, 10:43

Hallo an alle,

habe mal eine Frage und würde mich freuen, wenn ihr mir da wieder weiterhelfen könnt:

Wie rechne ich ein Verfahren vor dem Finanzgericht (Termin stattgefunden + Einigung erzielt) ab? Zusätlich wurde auch ein Antrag auf Aufhebung der Vollziehung gestellt. Ist dieser Antrag als eine eigene Sache zu betrachten, so dass ich quasi eine Rechnung für das Hauptverfahren schreibe und zustätzlich eine Rechnung für den Antrag auf Aufhebung der Vollziehung? Also 2 x Verfahrensgebühr usw.?

Hoffe ihr könnt mir helfen, vielen Dank schonmal im Voraus!
Liebe Grüße an alle
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Schnecke
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#2

25.04.2006, 15:14

Hallo Maria,

meine Erachtens ist nach den Nr. 3200 VV abzurechnen, also
1,6 VG Nr. 3200 VV
1,2 TG Nr. 3202 VV
1,0 EG Nr. 1000 VV

Bei dem Antrag auf Aufhebung der Vollziehung kann ich Dir nicht helfen! Aber es gibt bestimmt noch andere hier im Forum die solche Sachen öfter abrechnen als ich. :wink:
Es gibt zwei Möglichkeiten, Karriere zu machen:
Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. (Danny Kaye)
Gast

#3

25.04.2006, 15:26

Hallo Schnecke,

danke für deine antwort.. So habe ich es mir auch gedacht. Bleibt nur noch die Frage mit dem Antrag auf Aufhebung der Vollziehung.

Hoffe es kann mir noch jemand weiterhelfen, ob ein Antrag auf Aufhebung der Vollziehung extra berechnet wird.
LG
Maria
Gast

#4

26.04.2006, 10:36

kann mir hier wirklich niemand weiterhelfen? Gibt es neben den Gebühren für das Klageverfahren vor dem Finanzgericht noch extra Gebühren für einen Antrag auf Aufhebung der Vollziehung?
:?:
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