Verfahrensgebühr in Klage: Wie wird es richtig zitiert?
Verfasst: 24.04.2006, 11:36
ich und mein altes Problem:
Verfahrensgebühr außergerichtlich und der einklagbare Teil...
Wie zitiert ihr den "einklagbaren Teil" in der Klage???
zum Beispiel:
"... errechnet sich wie folgt:
Gegenstandwert: 1.000,00 EUR
0,65 Verfahrensgebühr... (was wird hier zitiert???)
AP
ZW
Mwst
Gesamt
Oder macht ihr es so, dass ihr zunächst die 1,3 Verfahrensgebühr ausweist und dann die Hälfte abzieht???
Verfahrensgebühr außergerichtlich und der einklagbare Teil...
Wie zitiert ihr den "einklagbaren Teil" in der Klage???
zum Beispiel:
"... errechnet sich wie folgt:
Gegenstandwert: 1.000,00 EUR
0,65 Verfahrensgebühr... (was wird hier zitiert???)
AP
ZW
Mwst
Gesamt
Oder macht ihr es so, dass ihr zunächst die 1,3 Verfahrensgebühr ausweist und dann die Hälfte abzieht???