Verfahrensgebühr in Klage: Wie wird es richtig zitiert?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Jara
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#1

24.04.2006, 11:36

ich und mein altes Problem:

Verfahrensgebühr außergerichtlich und der einklagbare Teil... :oops:

Wie zitiert ihr den "einklagbaren Teil" in der Klage???

zum Beispiel:

"... errechnet sich wie folgt:

Gegenstandwert: 1.000,00 EUR
0,65 Verfahrensgebühr... (was wird hier zitiert???)
AP
ZW
Mwst
Gesamt

Oder macht ihr es so, dass ihr zunächst die 1,3 Verfahrensgebühr ausweist und dann die Hälfte abzieht???
evelyn m.
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#2

24.04.2006, 12:02

"Weiter wird der Beklagte verurteilt, als Nebenforderung € ... nebst 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Klagezustellung an den Kläger zu zahlen." - im Antrag

"Mit dem Antrag zu 2. wird die Hälfte der nach der Vorbemerkung 3 zu Teil 3 des VV RVG nicht anzurechnenden Geschäftsgebühr gem. Nr. 2400 VV RVG sowie die vorgerichtlich angefallene und ohne Einschränkung nicht anzurechnende Post- und Telekommunikationspauschale nach Nr. 7000 bis 7008 VV RVG geltend gemacht. Die Gebührenrechnung wurde dem Beklagten mit Mahnschreiben vom ... unter Fristsetzung zum ... zur Zahlung aufgegeben." - im Text
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
Gast

#3

24.04.2006, 16:13

Hallo,

unser Text lautet:

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger gegenüber den Rechtsanwälten…von einer Honorarforderung in Höhe von brutto .............. € (0,65 Geschäftsgebühr gem. §§ 2, 13, 14 RVG i.V.m. Nr. 2400 VV RVG aus einem Streitwert von ............ € in Höhe von netto ................. € zzgl. Post- und Telekommunikationsentgelte gem. Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 €, mithin ............. € netto zzgl. Mehrwertsteuer von ........... €) freizustellen.

LG nisha
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