ich und mein altes Problem:
Verfahrensgebühr außergerichtlich und der einklagbare Teil...
Wie zitiert ihr den "einklagbaren Teil" in der Klage???
zum Beispiel:
"... errechnet sich wie folgt:
Gegenstandwert: 1.000,00 EUR
0,65 Verfahrensgebühr... (was wird hier zitiert???)
AP
ZW
Mwst
Gesamt
Oder macht ihr es so, dass ihr zunächst die 1,3 Verfahrensgebühr ausweist und dann die Hälfte abzieht???
Verfahrensgebühr in Klage: Wie wird es richtig zitiert?
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"Weiter wird der Beklagte verurteilt, als Nebenforderung € ... nebst 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Klagezustellung an den Kläger zu zahlen." - im Antrag
"Mit dem Antrag zu 2. wird die Hälfte der nach der Vorbemerkung 3 zu Teil 3 des VV RVG nicht anzurechnenden Geschäftsgebühr gem. Nr. 2400 VV RVG sowie die vorgerichtlich angefallene und ohne Einschränkung nicht anzurechnende Post- und Telekommunikationspauschale nach Nr. 7000 bis 7008 VV RVG geltend gemacht. Die Gebührenrechnung wurde dem Beklagten mit Mahnschreiben vom ... unter Fristsetzung zum ... zur Zahlung aufgegeben." - im Text
"Mit dem Antrag zu 2. wird die Hälfte der nach der Vorbemerkung 3 zu Teil 3 des VV RVG nicht anzurechnenden Geschäftsgebühr gem. Nr. 2400 VV RVG sowie die vorgerichtlich angefallene und ohne Einschränkung nicht anzurechnende Post- und Telekommunikationspauschale nach Nr. 7000 bis 7008 VV RVG geltend gemacht. Die Gebührenrechnung wurde dem Beklagten mit Mahnschreiben vom ... unter Fristsetzung zum ... zur Zahlung aufgegeben." - im Text
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
evelyn
Hallo,
unser Text lautet:
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger gegenüber den Rechtsanwälten…von einer Honorarforderung in Höhe von brutto .............. € (0,65 Geschäftsgebühr gem. §§ 2, 13, 14 RVG i.V.m. Nr. 2400 VV RVG aus einem Streitwert von ............ € in Höhe von netto ................. € zzgl. Post- und Telekommunikationsentgelte gem. Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 €, mithin ............. € netto zzgl. Mehrwertsteuer von ........... €) freizustellen.
LG nisha
unser Text lautet:
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger gegenüber den Rechtsanwälten…von einer Honorarforderung in Höhe von brutto .............. € (0,65 Geschäftsgebühr gem. §§ 2, 13, 14 RVG i.V.m. Nr. 2400 VV RVG aus einem Streitwert von ............ € in Höhe von netto ................. € zzgl. Post- und Telekommunikationsentgelte gem. Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 €, mithin ............. € netto zzgl. Mehrwertsteuer von ........... €) freizustellen.
LG nisha