Folgendes Problem
In einem arbeitsgerichtichen Verfahren II. Instanz wurde ein Vergleich geschlossen und es ist eine Kostenentscheidung nach § 97 ZPO ergangen.
Wo stelle ich meinen Antrag? gem. 104 ZPO beim Gericht des I. Rechtszuges (wäre hier Arbeitsgericht). Aber vor dem Arbeitsgericht trägt doch sonst jede Partei seine Kosten selbst?
Wo stelle ich jetzt meinen Antrag? Arbeitsgericht oder Landesarbeitsgericht?
KfA - Landesarbeitsgericht; II. Instanz
- Curry
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Du stellst den Antrag trotzdem beim Arbeitsgericht.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Da schließich mich doch gerne an:
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11